Vorfall in Stralsund: Prozessauftakt: Weihnachtsmann soll Kind geschlagen haben

  • Juni 26, 2025

Hat ein Weihnachtsmann einen Vierjährigen mit einem Tannenzweig ins Gesicht geschlagen oder nicht? Die Staatsanwaltschaft denkt: ja. Der Mann bestritt das bisher. Urteilen muss jetzt ein Gericht.

Das Amtsgericht Stralsund verhandelt heute gegen einen Weihnachtsmann-Darsteller, der im vorigen November auf dem Weihnachtsmarkt der Stadt einen Vierjährigen mit einem Tannenzweig geschlagen haben soll. Der Mann muss sich nach Angaben des Gerichtes wegen des Verdachts der Körperverletzung verantworten. Ein Urteil wird noch heute erwartet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-Jährigen vor, den kleinen Jungen damals ohne rechtfertigenden Anlass mit einem Tannenzweig gegen dessen Körper und Gesicht geschlagen zu haben. Laut Gericht hatte der Vierjährige dem als Weihnachtsmann verkleideten Mann die Zunge rausgestreckt. 

Der Weihnachtsmann-Darsteller bezeichnete die Vorwürfe nach dem Vorfall gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als „Blödsinn“. Er sprach lediglich von einem „Klaps“ seitlich in Richtung Po. Das Kind habe ihm mehrfach die Zunge herausgestreckt. Darauf angesprochen habe der Junge zudem „Du bist doof“ gesagt.

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