71. Deutscher Mietertag: Mieterbund fordert massiven Ausbau des Sozialen Wohnungsbaus

  • Juni 27, 2025

Die Wohnungsmieten in Ballungsräumen steigen unaufhörlich. Berlin, Hamburg, München gelten für viele als unbezahlbar. Gleichzeitig schrumpft der Bestand an Sozialwohnungen seit Jahren.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat einen sozial gerechten Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietrechtspolitik gefordert. Dazu gehöre ein massiver Ausbau des Sozialwohnungsbestandes. Der Bestand sei seit Jahren dramatisch rückläufig und habe sich seit 2006 fast halbiert. Bundesweit gebe es heute nur noch rund 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber mehr als elf Millionen Mieterhaushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, bemängelte die neue Verbandspräsidentin Melanie Weber-Moritz. Damit stehe die Chance, eine solche geförderte Wohnung zu bekommen, nur bei 1:10. 

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig warnte davor, dass Wohnen durch die steigenden Mieten vor allem in Ballungsräumen für immer mehr Menschen unerschwinglich werde. „Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Wohnen in der Stadt darf kein Luxus sein. Deshalb brauchen Mieterinnen und Mieter Schutz vor ungebremstem Mietanstieg“, sagte die SPD-Politikerin. 

Zwar gebe es nicht überall in Deutschland ein Problem mit hohen Mieten. Aber in den Ballungsräumen funktionierten die Mietwohnungsmärkteteilweise nicht mehr richtig, bemängelte Hubig. „Für eine zur Miete angebotene Wohnung in Stuttgart oder Hamburg musste man zuletzt im Durchschnitt 15 Euro je Quadratmeter bezahlen, in Berlin an die 18 Euro und in München um 22 Euro. Und da sind die Heizkosten noch nicht mit dabei.“ 

Ziel: Zwei Millionen Sozialwohnungen im Jahr 2023

Die als Nachfolgerin von Lukas Siebenkotten zur Verbandspräsidentin gewählte Weber-Moritz forderte wie im Leitantrag des Mietertages ein von der Schuldenbremse ausgenommenes Investitionsprogramm für den bezahlbaren Wohnungsbau, um mehr Sozialwohnungen und bezahlbare Mietwohnungen zu bauen. Bund und Länder müssten insgesamt 12,5 Milliarden Euro pro Jahr für den sozialen Wohnungsbau und den Bau bezahlbarer Mietwohnungen für Normalverdienende zur Verfügung stellen.

Zwar werden laut DMB im Schnitt rund 25.000 geförderte Wohnungen pro Jahr neu gebaut, zugleich verlören aber etwa 65.000 solcher Wohnungen ihren zeitlich begrenzten Status als Sozialwohnung. Das bedeute, dass die Zahl der Sozialwohnungen kontinuierlich um rund 40.000 Wohnungen pro Jahr sinke.

Der Bestand an Sozialwohnungen muss aus Sicht des DMB bis zum Jahr 2030 von derzeit 1,1 Millionen auf möglichst zwei Millionen aufgestockt werden. Dafür sei ein Neubau von jährlich 100.000 dauerhaft gebundenen Sozialwohnungen nötig. 

Unterstützung kam von der Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik der Bundestagsfraktion Die Linke, Caren Lay: „Wir brauchen deutlich mehr Geld für sozialen Wohnungsbau. Statt jedes Jahr weniger Sozialwohnungen braucht es deutlich mehr, um den Bedarf annähernd zu decken.“

 

 Mietpreisbremse kein Allheilmittel

Als eine Maßnahme gegen überhöhte Mieten verwies Hubig auf die vom Bundestag bis 2029 verlängerte Mietpreisbremse, die wirksam, aber auch kein Allheilmittel sei. Die Vorgabe soll Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungslagen vor Preissprüngen schützen. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. 

„Wir wollen auch, dass Verstöße gegen die Mietpreisbremse besser verfolgt werden können“, betonte die Ministerin. In der Diskussion ist auch ein Bußgeld gegen Vermieter bei Verstößen. „Und das wird sicherlich ein Mittel sein, dass wir nicht nur ernsthaft in Erwägung ziehen, sondern ich gehe davon aus, dass wir das auch entsprechend so regeln werden.“

Die Delegierten stimmten am Freitag auch dem 13-seitigen Leitantrag zu. Darin wiederholte der DMB seine Forderung einer Aufnahme des Grundrechtes auf Wohnen in die Verfassung. Der DMB setze sich dafür ein, dass der Gesetzgeber Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes Rechnung trägt, wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Wohnen sei ein Menschenrecht und die Wohnung kein Spekulationsgut.

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