Abgesagte Taylor-Swift-Konzerte in Wien: Anklage gegen syrischen Teenager erhoben

  • Juni 27, 2025

Ein 15-Jähriger soll die Anschlagspläne gegen Konzerte von Taylor Swift unterstützt haben. Die Bundesanwaltschaft hat nun Anklage erhoben.

Drei Konzerte des US-Superstars Taylor Swift (35) mussten im vergangenen August abgesagt werden, da ein Terroranschlag auf die Veranstaltungen geplant war. Jetzt hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützter der Anschlagspläne erhoben. Angeklagt wird der in Brandenburg lebende syrische Staatsbürger Mohammad A. Er soll im Zeitraum der geplanten Tat Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gewesen sein und die Anschlagsvorbereitung aktiv unterstützt haben, wie es in einer Mitteilung der Behörde heißt.

Angeklagter soll Bombenbauanleitung aus dem Arabischen übersetzt haben

„Im Zeitraum von Mitte Juli bis August 2024 stand er mit einem Heranwachsenden aus Österreich in Kontakt, der einen Sprengstoffanschlag auf ein Musikkonzert der Sängerin Taylor Swift in Wien plante“, heißt es in der offiziellen Zusammenfassung der Anklageschrift.

A. habe dem 19-jährigen Hauptverdächtigen, gegen den derzeit in Österreich noch ermittelt wird, geholfen, „indem er für ihn unter anderem eine Bombenbauanleitung aus dem Arabischen übersetzte und über das Internet einen Kontakt zu einem IS-Mitglied im Ausland herstellte“. Auch einen „Treueschwur auf den IS“ habe er dem 19-Jährigen übermittelt, mit dessen Hilfe der sich der Terrororganisation anschließen konnte.

Taylor Swift dankte Sicherheitsbehörden

Der vereitelte Terroranschlag in Wien hatte Taylor Swift selbst im vergangenen Jahr mit den Worten kommentiert: „Die Absage unserer Konzerte in Wien war schrecklich. Der Grund für die Absagen erfüllte mich mit einem neuen Gefühl der Angst und einer enormen Menge an Schuldgefühlen, weil so viele Leute geplant hatten, zu diesen Shows zu kommen“, schrieb sie damals auf Instagram. „Aber ich war den Behörden auch so dankbar, denn dank ihnen trauerten wir um Konzerte und nicht um Menschenleben.“

Der nun Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat 15 Jahre alt. Die Bundesanwaltschaft schätzt ihn jedoch als „Jugendlichen mit Verantwortungsreife“ ein, was bedeutet, dass er das Unrecht seiner mutmaßlichen Tat selbst erkennen konnte.

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