Migrationspolitik: Innenministerium begrüßt Aussetzung des Familiennachzugs

  • Juni 27, 2025

Der Bundestag hat entschieden, den Familiennachzug zu Ausländern mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre komplett zu stoppen. In Sachsen-Anhalts Innenministerium stößt dies auf Zuspruch.

Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt hat die Entscheidung des Bundestags zur vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte begrüßt. „Der Familiennachzug bringt die Kommunen nach den hohen Asylzugängen der letzten Jahre bei der Integration an ihre Grenzen“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). Vor allem Schulen und Kitas seien stark belastet. Sie habe sich daher seit längerem für diesen Schritt eingesetzt.

Der Bundestag hatte zuvor beschlossen, den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen. Betroffen sind vor allem Menschen aus Syrien und Afghanistan, die in Deutschland lediglich subsidiären Schutz genießen – also keinen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention haben, aber dennoch vor schwerer Gefahr in ihrer Heimat geschützt sind. 

Bislang durften im Rahmen des Familiennachzugs bis zu 1.000 Angehörige pro Monat nach Deutschland kommen. Künftig sollen nur noch Härtefälle berücksichtigt werden.

Zahlen aus Sachsen-Anhalt zeigen die Dimension

In Sachsen-Anhalt hielten sich nach Angaben des Innenministeriums zum Stichtag 31. Mai insgesamt 909 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten auf, davon 606 Minderjährige. Bundesweit lebten zuletzt mehr als 388.000 Menschen mit entsprechendem Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Die Maßnahme ist Teil eines Zehn-Punkte-Plans zur Begrenzung irregulärer Migration, den Zieschang bereits im April im Landtag vorgestellt hatte. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist noch die Zustimmung des Bundesrats.

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