
Der Streit um das Festival „Jamel rockt den Förster“ geht weiter: Das Verwaltungsgericht Schwerin lehnt einen Eilantrag der Veranstalter ab. Die wollten vorab Auflagen für die Versammlung abwenden.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat einen Eilantrag der Veranstalter des Festivals „Jamel rockt den Förster“ abgelehnt. Das erklärte ein Gerichtssprecher. „Für die Inanspruchnahme vorbeugenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes vor Erlass versammlungsbehördlicher Auflagen besteht nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis“, erklärte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin.
Am Donnerstag erst hatten die Veranstalter, der Verein GFS – Gemeinsam für Frieden und Solidarität e.V., die IG Metall und der DGB Nord, einen Eilantrag beim Gericht eingebracht. „Damit wollen wir im Vorwege Auflagen für die Versammlung abwenden“, hatte Rechtsanwältin Stefanie Schork im Namen der Anmelder der Versammlung gegenüber der dpa erklärt.
Veranstalter: Nutzung zweier Grundstücke wurde untersagt
Grund für den Eilantrag sei eine Mail der Behörde des Kreises Nordwestmecklenburg vom Montag dieser Woche gewesen, hatte Schork gesagt. Darin sei angekündigt worden, den Festival-Anmeldern die Nutzung zweier Grundstücke zu untersagen, die bisher stets für das Festival genutzt worden seien, weil sie im Eigentum der Gemeinde stünden. Zudem kündigte die Versammlungsbehörde die Auflage in Gestalt eines Alkoholverbots an, so die Anwältin.
Nach jahrelanger kostenfreier Nutzung zweier gemeindeeigener Flächen fordere die Gemeinde Gägelow in diesem Jahr erstmals eine Pacht von knapp 8.000 Euro. Deshalb habe man sich dazu entschlossen, eine Versammlung anzumelden, so die Veranstalter.
Das Verwaltungsgericht Schwerin erklärte, nachdem die Veranstaltung als Versammlung angemeldet worden sei, hätten im Vorfeld Kooperationsgespräche mit der Versammlungsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg stattgefunden.
Gericht: Antragsteller haben ausreichend Zeit nach dem Erlass von Auflagen
Hintergrund des Eilrechtsschutzantrags seien im Rahmen dieser Kooperationsgespräche erwogene Auflagen. Dabei gehe es um zwei Parkplatzflächen, die im Eigentum der Gemeinde Gägelow seien. Außerdem sei für eine Versammlung ein Alkoholverbot angekündigt worden, so das Gericht. Ob es sich bei der Veranstaltung überhaupt um eine Versammlung handele, bezweifele die Behörde zudem.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass den Antragstellern ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten nach Erlass versammlungsrechtlicher Auflagen zur Verfügung stünden. Über die Frage, ob für eine Versammlung Flächen kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssten, sei in dem aktuellen Eilverfahren ohnehin nicht zu entscheiden gewesen, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts.
Damit stützt das Gericht die Ansicht des Landrates des Kreises Nordwestmecklenburg, Tino Schomann. „Für uns ist derzeit keine Eilbedürftigkeit zu erkennen. Wir nehmen es daher mit Verwunderung zur Kenntnis, dass die Anmelder nun Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht haben“, hatte Schomann am Donnerstag erklärt.
Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts Schwerin. Die Antragsteller könnten Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.