Drogen: Zehn Anbauvereinigungen für Cannabis in Hessen

  • Juni 29, 2025

Seit einem Jahr sind Cannabis-Clubs erlaubt. Aber es gelten strenge Auflagen. Die Zahl der Genehmigungen bleibt überschaubar.

Seit einem Jahr darf man in Deutschland Cannabis gemeinschaftlich züchten und an Vereinsmitglieder weitergeben. In Hessen wurden bislang zehn solcher Anbauvereinigungen erlaubt, wie das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt berichtet. Insgesamt seien 38 entsprechende Anträge eingereicht worden. 

Im Landkreis Gießen sind zwei Clubs zugelassen worden. Je einen gib es in Frankfurt, Darmstadt, Offenbach, Kassel, im Vogelsbergkreis, im Wetteraukreis, im Kreis Limburg-Weilburg und im Kreis Waldeck-Frankenberg.

Strenge Auflagen für Anbau

Die Genehmigung für den Anbau unterliegt strengen Auflagen. Die Vereine müssen unter anderem die Zahl der Mitglieder angeben sowie die Lage des Grundstücks und die Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser benennen. Erforderlich sind Angaben darüber, wie viel Cannabis pro Jahr – getrennt nach Marihuana und Haschisch – angebaut und abgegeben werden soll.

Cannabis-Anbau für den Eigenbedarf – bis zu drei Pflanzen pro Person – ist bereits seit 1. April 2024 legal. Seit 1. Juli vergangenen Jahres ist auch der „gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen“ erlaubt. Theoretisch wären dem gesetzlichen Rahmen zufolge mehr als 1.000 solcher Clubs in Hessen möglich.

Studie zeigt nachlassendes Interesse

Jugendliche scheinen seltener zu Marihuana und Haschisch zu greifen – das jedenfalls legt eine erste Auswertung der Drogentrendstudie „MoSyD“ (Monitoring-System Drogentrends) nahe, die die Stadt Frankfurt regelmäßig durchführt. Für das Monitoring werden seit 2002 jährlich rund 1.500 Frankfurter Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren befragt. 

Den neuesten Zahlen zufolge probierten zuletzt nur noch 22 Prozent der 15- bis 18-Jährigen mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis. Damit halbierte sich die Konsumzahl in den vergangenen zehn Jahren und sank auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Studie im Jahr 2002. „Die Befürchtungen, dass mit der Teillegalisierung ein Anstieg des Konsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen einhergehen würde, hat sich nicht bestätigt“, kommentierte Studienleiter Bernd Werse.

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