Denkmalschutz: Urteil zur Hofsynagoge Detmold rechtskräftig

  • Juni 30, 2025

Seit Jahren streiten sich der Besitzer und die Denkmalschützer um ein Gebäude in der Detmolder Altstadt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Machtwort gesprochen.

Im Streit um eine unter Denkmalschutz stehende Hofsynagoge in der Innenstadt von Detmold ist das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) rechtskräftig. Das bestätigte das Gericht mit Sitz in Münster der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 hat demnach das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision verworfen.

Das OVG hatte dem Besitzer des Gebäudes aus dem Jahr 1633 den Anspruch auf eine Abrissgenehmigung verwehrt. Der Anwalt wollte an der Stelle Parkplätze für seine Kanzlei bauen. Die Interessen des Denkmalschutzes stünden seinen Interessen entgegen, hatte das OVG im September 2024 entschieden und keine Revision zugelassen. 

Der Anwalt und Kläger hatte bestritten, dass das Gebäude, das bis 2010 als Gartenhaus in der Denkmalliste stand, von Juden als Hofsynagoge und Betsaal erbaut und 110 Jahre lang genutzt worden war. Die Mutter des Klägers hatte 2010 den Abriss bei der Stadt beantragt. Die baugeschichtliche Untersuchung ergab daraufhin, dass Detmolder Juden das Gebäude bereits 1633 errichtet hatten – versteckt in einem Hinterhof.

Der Fall hatte Wellen bis in die Landespolitik geschlagen. Die für Heimat, Kommunales und Bau zuständige Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) hatte das Gebäude als einzigartiges Baudenkmal und Zeugnis jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen bezeichnet.

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