
Hähne krähen, Bienen summen – und die Nachbarn klagen: Das Kölner Landgericht hat in einem Streit unter Nachbarn über die Haltung mehrerer Tiere entscheiden müssen.
Zu viele summende Bienen, zu laut krähende Hähne: Das Landgericht Köln hat in einem tierischen Krach unter Nachbarn gegen einen Tierhalter entschieden. Der Mann hält nach Angaben des Gerichts seit einigen Jahren Hähne und Bienenvölker auf seinem Grundstück – beides wurde ihm aber untersagt. Seine Nachbarn hatten wegen der Tiere geklagt.
Das Kölner Landgericht war nicht die erste Instanz, die sich mit dem Nachbarschaftszwist auseinandersetzen musste. Wie es mitteilte, hatte bereits das Amtsgericht angeordnet, dass die Hähne und Bienenvölker zu entfernen seien. Auch hatte es eine weitere Haltung untersagt. Der Mann ging allerdings in Berufung.
Die Berufungskammer am Landgericht entschied nun, dass das Amtsgericht der Klage der Nachbarn zur Tierhaltung zu Recht stattgegeben habe. Die Nachbarn hätten einen Anspruch darauf, in ihrem Eigentum und Besitz nicht „beeinträchtigt“ zu werden, hieß es.
Lästiger Lärm im Wohngebiet
Das Amtsgericht hatte sich den Angaben zufolge unter anderem darauf berufen, dass Hähne zu „völlig unterschiedlichen, nicht vorher bestimmbaren Zeiten krähen und diese kurzfristigen Impulse im Vergleich zu einem Dauergeräusch als wesentlich lästiger empfunden werden“ könnten. Auch handle es sich um ein städtisches Wohngebiet, in dem kein „prägender dörflich-ländlicher Charakter“ vorherrsche.
Im Hinblick auf die Bienenvölker sah sich das Landgericht ebenfalls an die Feststellungen des Amtsgerichts gebunden. In diesem Fall hatte die Vorinstanz unter anderem eine Beeinträchtigung der Nachbarn durch „das Versterben vieler Bienen“ auf deren Grundstück festgestellt.
Das Urteil ist rechtskräftig.