
Ein Schulkind, das am Zaun fixiert wird, Gewalt bei einer Demo, Umgang mit Diensthunden: Die Gründe für Beschwerden an die Polizeibeauftragte von Brandenburg sind vielfältig. Wie viele gab es?
Die meisten Beschwerden über die Polizei in Brandenburg drehten sich im vergangenen Jahr um das Verhalten der Beamtinnen und Beamten. Rund 62 Prozent der 60 Fälle, die bearbeitet wurden oder werden, seien mutmaßliche Verhaltensfehler gewesen, berichtete die Polizeibeauftragte Inka Gossmann-Reetz. Bei jedem zehnten Fall sei es um mutmaßliche gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus gegangen, bei einem Viertel der Fälle um Rechtsfehler. Davon wurden 32 Fälle nach ihren Angaben abgeschlossen, darunter 5 einvernehmlich und 9 teilweise einvernehmlich.
In einem konkreten Fall ging es darum, dass ein 13-jähriges Schulkind an einer Brandenburger Schule zwischenzeitlich an einem Zaun fixiert wurde. Ein anderer Fall handelte von Polizeigewalt bei einer Demonstration. Es gab auch Beschwerden zum Umgang mit Diensthunden.
Schulkind am Zaun fixiert
Unter den 60 Fällen waren 43 Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, neun Anliegen von Polizeibeamten und ein Anliegen über eine Hilfeeinrichtung. Hinter einem Verhaltensfehler können sich unangemessenes Verhalten, Missverständnisse, unprofessionelles Auftreten oder Konflikte auf zwischenmenschlicher Ebene verbergen, heißt es im Bericht.
Das 13-jährige Schulkind war laut Bericht in einer akuten persönlichen Krise. Es hatte eine Botschaft verschickt, dass es abhauen wolle, einen Mülleimer in Brand gesteckt und das Schulgelände verlassen. Eine Mitbürgerin, die das Kind kannte, habe es zurück zur Schule gebracht. Bis der Rettungsdienst kam, wurde das Kind mit Handfesseln an den Schulzaun fixiert. Die Polizisten hätten abgelehnt, das Kind in ein Klassenzimmer zu bringen.
Ministerium entschuldigt sich
Das Innenministerium erklärte, die Polizei habe eine Flucht und Gefahren für das Kind und andere verhindern wollen. Das Fixieren mit Handfesseln am Schulzaun sei daher aus Sicht der Polizei erforderlich gewesen. Das Ministerium entschuldigte sich laut Bericht und räumte ein, dass das Vorgehen unangemessen gewesen sei. Im Bericht der Polizeibeauftragten heißt es, die Fixierung sei nur mit der Krisenlage begründet, ein aggressives Auftreten des Kindes sei ebenso wenig beschrieben wie ein Versuch der Kommunikation.
Zum ersten Mal ganzjährige Zahlen
Im Jahr 2023 waren 53 Beschwerden und Eingaben eingegangen oder erhoben worden, allerdings begann die Polizeibeauftragte in dem Jahr erst mit ihrer Arbeit, und zwar am 22. März. Der Anteil der Beschwerden über das Verhalten war damals mit 68 Prozent höher, in 17 Prozent der Fälle ging es um mutmaßliche gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus. Elf Prozent bezogen sich auf Rechtsfehler.