
Nachdem im Prozess gegen Sean „Diddy“ Combs die Schlussplädoyers gehalten wurden, hat sich die Jury zu den Beratungen zurückgezogen.
Zwölf Geschworene entscheiden jetzt über das Schicksal von Sean „Diddy“ Combs (55). Die Jury hat im Prozess gegen den Rap-Mogul am 30. Juni mit ihren Beratungen begonnen, wie unter anderem das Branchenmagazin „Variety“ berichtet.
Der zuständige Richter Arun Subramanian habe am Montagmorgen (Ortszeit) zunächst mehr als zwei Stunden damit verbracht, den Geschworenen detaillierte Anweisungen darüber zu geben, wie sie die gegen Combs erhobenen Anklagepunkte interpretieren sollten. Die acht Männer und vier Frauen müssen darüber entscheiden, ob der Rapper ihrer Auffassung nach schuldig oder unschuldig ist. Es ist nicht absehbar, wie viel Zeit die Beratungen in Anspruch nehmen werden, sie können nur einige Stunden aber auch mehrere Tage dauern.
„Sehr, sehr schwerwiegende“ Vorwürfe gegen Combs
Die Jury muss klären, in welchen Anklagepunkten sie den Rapper für zweifelsfrei schuldig hält. Die Anwältin und Rechtsanalytikerin Misty Marris bezeichnet die Vorwürfe gegen ihn im Gespräch mit „Today“ als „sehr, sehr schwerwiegend“. Es gebe „viele verschiedene Möglichkeiten, wie dieser Prozess ausgehen könnte. Es liegt jetzt wirklich in ihren Händen.“ Combs steht wegen Sexhandels, organisierter Kriminalität und Förderung von Prostitution seit Anfang Mai vor Gericht. Er plädiert auf nicht schuldig. Sollte Combs verurteilt werden, droht eine lebenslange Haftstrafe.
In den Schlussplädoyers in der vergangenen Woche hatte Diddys Seite davon gesprochen, dass er lediglich einen „Swinger-Lifestyle“ geführt habe. Auch häusliche Gewalt gestand die Verteidigung ein, Combs sei jedoch unschuldig bezüglich der vorgeworfenen Straftaten. „20 Jahre lang kam der Angeklagte mit seinen Verbrechen davon“, sagte hingegen Staatsanwältin Maurene Comey laut „Variety“. „Das endet in diesem Gerichtssaal. Der Angeklagte ist kein Gott. Er ist ein Mensch. […] Überwältigende Beweise belegen seine Schuld. Es ist Zeit, ihn zur Rechenschaft zu ziehen.“