
Vermieter nehmen es mit der Mietpreisbremse nicht immer so genau, zeigt eine Untersuchung des Mietervereins zu Hamburg. Bei über 90 Prozent der Mieteranfragen gab es Hinweise auf Verstöße.
Zehn Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg hat der Mieterverein eine Verschärfung des Instruments gegen immer höher Mieten verlangt. „Wir brauchen die Mietpreisbremse dringender denn je. Und sie muss gemäß unseren Forderungen entfristet, bußgeldbewehrt und um ihre vielen Ausnahmen bereinigt werden“, erklärte der Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, Rolf Bosse.
Die Verordnung war in Hamburg am 1. Juli 2015 in Kraft getreten und besagt unter anderem, dass die Miethöhe bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Mieterverein: Mieter zahlen Hunderte Euro mehr als sie müssten
Aus Sicht des Mietervereins gibt es jedoch zahlreiche Verstöße: „Mietende zahlen Monat für Monat Hunderte Euro mehr, als sie eigentlich müssten. Das muss ein Ende haben!“, sagte Bosse. Die dem Verein bekannten Fälle bildeten nur die Spitze eines Eisbergs an Verstößen gegen die Mietpreisbremse.
Als Beleg hat der Mieterverein die Beratungsgespräche zwischen Dezember 2022 und Januar 2025 ausgewertet. Demnach gab es den Angaben zufolge in 93 Prozent der 2.361 Anfragen Hinweise auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse. In den überprüften Fällen zahlten die Mieterinnen und Mieter im Untersuchungszeitraum mutmaßlich rund 805.000 Euro zu viel. Im Schnitt lag die geforderte Miete dabei 5,23 Euro je Quadratmeter oder 56 Prozent über der eigentlich zulässigen Miete.
Linke: Vermieter müssen keine wirklichen Strafen fürchten
Die Auswertung des Mietervereins zeige, dass die gesetzlichen Vorgaben viele Vermieter „nicht scheren“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Heike Sudmann. Das sei aber auch kein Wunder, da sie keine wirklichen Strafen zu fürchten hätten. Aus Sicht der Linken wäre nur ein Mietendeckel eine echte Hilfe im Kampf gegen überhöhte Mieten.
Der Bundestag hat die Mietpreisbremse vergangene Woche bis 2029 verlängert. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat aber bereits angekündigt, die Umgehung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen zu stoppen. Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen. Vermieter können jedoch zusätzlich zur Kaltmiete einen Möblierungszuschlag verlangen. Diesen müssen sie nicht gesondert im Mietvertrag ausweisen, sodass er für Mieter schwer nachzuvollziehen ist.