Freiheitsrechte in der EU: Pride-Demo: EU-Kommissar lobt ungarische Zivilgesellschaft

  • Juli 1, 2025

Viktor Orban wollte die Pride in Budapest stoppen – doch Hunderttausende gingen auf die Straße. Aus Brüssel gibt es dafür Anerkennung.

Der EU-Kommissar für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Michael McGrath, hat sich anerkennend über die Massendemonstrationen in Budapest für die Rechte sexueller Minderheiten geäußert. „Es war eine sehr kraftvolle und sichtbare Demonstration der Solidarität und Unterstützung für die LGBTIQ+-Gemeinschaft in Budapest“, sagte McGrath der Deutschen Presse-Agentur und dem European Newsroom bei einem Interview in Brüssel. 

Die englische Abkürzung LGBTIQ+ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen, queere sowie intergeschlechtliche Menschen – und das Pluszeichen ist ein Platzhalter für weitere Identitäten und Geschlechter.

Am vergangenen Wochenende hatten in der ungarischen Hauptstadt laut Veranstaltern mehr als 200.000 Menschen an der bislang größten Pride-Parade in der 30-jährigen Geschichte der Bewegung in Ungarn teilgenommen. Die Teilnehmer zogen friedlich durch die Hauptstadt – trotz großer Widerstände der ungarischen Regierung.

McGrath: Keine Orchestrierung durch die EU

Ministerpräsident Viktor Orban hatte im Zuge einer homophoben Kampagne versucht, die Parade durch ein polizeiliches Verbot zu verhindern. Zugleich warf er der Europäischen Union vor, hinter den Protesten zu stecken.

McGrath wies das zurück: „Es gab mit Sicherheit keine Orchestrierung durch die Europäische Union. Was wir gesehen haben, war eine organische Reaktion von Graswurzelorganisationen, von gewöhnlichen ungarischen Bürgern und ja, unterstützt durch internationale Interessengruppen.“

Der Ire betonte die Bedeutung europäischer Grundrechte: „Die Versammlungsfreiheit ist ein grundlegendes Recht in der EU-Grundrechtecharta.“ Niemand müsse etwas befürchten, wenn Menschen sich friedlich versammelten. 

Kein Geld an Länder, die Rechtsstaatlichkeit nicht respektieren

McGrath wies darauf hin, dass die EU-Kommission bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien den Zugang zu EU-Geldern beschränken könne. Die Kommission sei der Ansicht, „dass nicht ein einziger Euro in Länder fließen soll, in denen die Rechtsstaatlichkeit nicht respektiert wird“, sagte der Kommissar.

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