
Die Fraktionen von CDU, SPD und AfD in Sachsen-Anhalt sollen unzulässige Zulagen gezahlt haben. Ermittler haben ihre Büros durchsucht. Vor allem die CDU steht in der Kritik.
Wegen des Verdachts der Untreue haben Ermittler die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt durchsucht. Der Einsatz, der am Dienstagvormittag startete, wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Magdeburg gemeinsam mit dem Landeskriminalamt auf Grundlage richterlicher Anordnungen durchgeführt.
Hintergrund der Durchsuchungen ist demnach der Verdacht, dass Verantwortliche innerhalb der Fraktionen unrechtmäßig Funktionszulagen gezahlt haben könnten. Grundlage der Ermittlungen sei eine Anzeige des Bundes der Steuerzahler. Nach DPA-Informationen trafen weitere Ermittler am Mittag mit einem Lastwagen am Landtag ein – mutmaßlich zur Sicherstellung größerer Mengen an Unterlagen.
Weitere Angaben machte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht. Die betroffenen Landtagsfraktionen wollten sich zunächst nicht äußern. Die jeweiligen Sprecher von CDU, SPD und AfD teilten auf Anfrage mit, dass man derzeit noch keine Angaben machen könne.
CDU, AfD und SPD in Sachsen-Anhalt im Fokus
Zuvor hatte es vom Bund der Steuerzahler vor allem Kritik an der CDU-Fraktion gegeben. Dort sollen demnach Zulagen in Höhe von insgesamt 113.250 Euro für besondere Funktionen gezahlt worden sein, obwohl dies laut einer Parlamentsreform seit 2020 unzulässig ist.
Laut dem Bund der Steuerzahler weist die Rechnungslegung der CDU-Fraktion für 2021 Zahlungen für „Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion“ in Höhe von 66.000 Euro aus. Für das Jahr 2022 geht es den Angaben zufolge um 47.250 Euro.
Außerdem seien in der Rechnungslegung 2021 auch noch für die AfD-Fraktion (25.619,76 Euro) und für die SPD-Fraktion (7.500 Euro) zusätzliche Zahlungen ausgewiesen, hieß es. „Alle übrigen Fraktionen haben in der Rechnungslegung sowohl für 2021 als auch für 2022 keine zusätzlichen Zahlungen für Funktionszulagen ausgewiesen.“