Bundesregierung bringt Verbot von Lachgas und K.O.-Tropfen auf den Weg

  • Juli 2, 2025

Die Bundesregierung bringt ein Verbot von Lachgas und sogenannten K.O.-Tropfen auf den Weg. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium, der ein Umgangsverbot für die Stoffe vorsieht. Bei Lachgas sollen dabei Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als acht Gramm unter das Verbot fallen. Für Kinder und Jugendliche soll zusätzlich ein grundsätzliches Erwerbs- und Besitzverbot gelten. Zustimmung zu dem Vorhaben kam sowohl von der Opposition als auch der Chemieindustrie.

Verboten werden soll außerdem der Verkauf an Minderjährige sowie der Verkauf über Automaten und den Versandhandel. Ausgenommen bliebe die Verwendung für Wissenschaft und Industrie sowie als Arzneimittel oder Medizinprodukt.

Geändert werden soll mit dem Gesetzentwurf konkret das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Lachgas sowie die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO), die als sogenannte K.O.-Tropfen eingesetzt werden, würden darin aufgenommen. Der Bundestag muss der Gesetzesänderung aber noch zustimmen.

„Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Lachgasverbot. „Die Folgen können gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden.“ Warken betonte auch in Bezug auf das K.O.-Tropfen-Verbot: „Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden.“

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), sprach von einem „absolut notwendigen Schritt für den Kinder- und Jugendschutz“. Der Konsum von Lachgas sei „kein harmloser Partygag; es ist eine bedrohliche Gefahr“.

Lachgas wird immer häufiger als Partydroge genutzt. Es ist in Deutschland bislang legal erhältlich und wird häufig aus Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert. Die Risiken würden dabei oft unterschätzt, mahnen Expertinnen und Experten. Negative Folgen seien Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen.

K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht.

„Der freie Zugang zu gesundheitsgefährdenden Substanzen über Automaten und Online-Plattformen ist nicht länger tragbar“, betonte der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis. Für ihn kommen die geplanten Gesetzesänderungen deshalb „zur richtigen Zeit“. 

Die Grünen begrüßten die Änderungen ebenfalls, forderten aber auch einen weitergehenden Opferschutz. „Der gezielte Einsatz von K.O.-Tropfen bei Sexualstraftaten ist ein besonders perfides und heimtückisches Verbrechen“, erklärten die Gesundheitspolitikerinnen Linda Heitmann und Kirsten Kappert-Gonther. „Die gesundheitlichen und psychischen Folgen für die Betroffenen sind oft schwerwiegend und begleiten sie häufig ein Leben lang.“ 

Deshalb sei die stärkere Regulierung „richtig und wichtig“, betonten die Grünen-Abgeordneten. Es brauche jedoch auch „umfassende Präventionsarbeit, mehr Aufklärung und Bewusstsein in Bars und Clubs sowie einen wirksamen Opferschutz“. Der Schutz der Opfer und die Prävention müssten Priorität bekommen.

Zustimmung zu der Reform kam auch von der Chemieindustrie. „Die Bundesregierung hat mit der Neuregelung eine gute Balance gefunden“, erklärte Lara Panning vom Verband der Chemischen Industrie (VCI). „Sie sorgt dafür, dass mögliche Opfer besser geschützt werden. Das muss immer oberste Priorität haben.“ Gleichzeitig werde die industrielle Verwendung von GBL und BDO sichergestellt.

Die beiden Stoffe sind dem Chemieverband zufolge „technisch nicht ersetzbare Massenchemikalien“. Sie werden demnach beispielsweise als Lösungsmittel oder Ausgangsstoffe für Pharmazeutika, Bauchemikalien oder Farben verwendet.

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