
Zwei junge Männer geraten aneinander – am Ende wird einer der beiden bewusstlos geschlagen und getreten. Nun hat das Landgericht Frankfurt das Urteil gegen den Täter verkündet.
Im Prozess gegen einen jungen Mann wegen versuchten Totschlags auf einer Studentenparty in Frankfurt ist der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte bei einer Prügelei mit einem anderen jungen Mann dessen Tod billigend in Kauf genommen hatte.
Demnach war der zur Tatzeit 19-Jährige im August 2024 zu einer Erstsemesterparty in einem Frankfurter Club in der Innenstadt gegangen. Im Laufe des Abends geriet er immer wieder mit dem späteren Opfer verbal aneinander. Nachdem beide den Club verlassen hatten, verabredeten sie sich zu einer Prügelei in einer Einkaufspassage in der Frankfurter Innenstadt, um den Streit zu klären.
Tat gefilmt und in Chatgruppe gestellt
Nachdem das spätere Opfer den Verurteilen mehrmals getroffen hatte, wollte der Geschädigte den Kampf beenden. Der Angeklagte fühlte sich aber nach Auffassung des Gerichts gedemütigt und wollte nicht als Verlierer dastehen. Der damals 19-Jährige schlug ihn mit der Faust ins Gesicht – das Opfer traf mit dem Kopf auf harten Untergrund auf und war bewusstlos.
Der Verurteilte nahm daraufhin sein Handy und filmte einen Tritt gegen den Kopf und stellte das Video in eine Chatgruppe. Das Opfer erlitt unter anderem schwere Kopfverletzungen, Hirnblutungen und ein Schneidezahn im Unterkiefer brach ab. Der junge Mann hatte die Tat bereits zu Prozessbeginn weitestgehend gestanden.
Gericht sieht jugendliche Züge bei Täter
„Der Geschädigte hätte in dieser Situation sterben können“, sagte der Vorsitzende Richter. Es habe auch keine Demütigung gegeben, „da gab es keine Beleidigungen oder Zuschauer“. Der Kampf war mit dem Schlag bereits gewonnen. Auch zeigte die Kammer Unverständnis für die Tat und den Streit: „Es muss sich um eine absolute Nichtigkeit gehandelt haben, die schwere Folgen hatte, denn niemand konnte sagen, warum sie sich eigentlich gestritten haben“, sagte der Richter.
Das Gericht sieht in der Tat gewisse jugendliche Züge, wie etwa das Teilen der Tat per Handy, deshalb habe es Jugendstrafrecht angewendet. Wobei auch das Erwachsenenstrafrecht durchaus in Betracht gezogen worden sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.