Ungelöster Kriminalfall: Gastwirt stirbt im Kugelhagel – Anklage fordert lebenslang

  • Juli 3, 2025

1999 wird ein Gastwirt in Würzburg erschossen. Mehr als 26 Jahre später glaubt die Anklage, die Täter überführt zu haben. So viele Jahre nach der Tat ist nur ein Delikt noch nicht verjährt.

Mehr als 26 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines türkischen Gastwirts in Würzburg sollten die Angeklagten nach dem Willen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern lebenslang büßen. „Und ich beantrage die Schwere der Schuld festzustellen“, sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach vor dem Landgericht Würzburg. Damit wäre eine Entlassung der Angeklagten nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. 

Der Ankläger sprach von Mord – durchgeführt durch den 50 Jahre alten Angeklagten im Auftrag seines heute 67 Jahre alten Vaters. Die Tat sei heimtückisch erfolgt auf ein arg- und wehrloses Opfer. Zudem lägen niedrige Beweggründe vor. „Es geht um Geld. Es geht um Wucherzinsen. Es geht darum, ein Exempel zu statuieren“, sagte Seebach in seinem rund eineinhalbstündigen Plädoyer. Die zwei Nebenklagevertreter schlossen sich den Anträgen Seebachs an.

Opfer starb im Kugelhagel

Laut Anklage soll der 50-Jährige am 5. Januar 1999 als damals 23-Jähriger den Gastwirt erschossen haben, um einer Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Der 55 Jahre alte Türke wurde durch mehrere Schüsse in seiner Gaststätte in Würzburg getötet – laut Anklage wurde die gesamte Trommel des Revolvers leer geschossen. Die Tatwaffe ist bislang nicht gefunden. Im Frühjahr 2024 gingen nach Justizangaben Hinweise zu dem Fall ein, die den Anstoß zu dem Verfahren so lange nach der Tat gaben.

Kreditgeber lebte von Sozialhilfe

Das Opfer hatte vor der Gewalttat den Ermittlungen zufolge einen finanziell klammen Freund an einen Landsmann vermittelt – den heute 67 Jahre alten Angeklagten. Dieser Mann war damals als Darlehensgeber bekannt, obwohl er selbst Sozialhilfe bezog. Es kam zu einem Geschäft – mehrere 10.000 D-Mark wurden zu zehn Prozent Zinsen je Monat verliehen. „Das ist schon sportlich“, kommentierte Seebach. Der Gastwirt habe damals als Bürge agiert.

Als der Schuldner das Geld nicht zurückzahlte, schmiedete der Kreditgeber laut Anklage den Plan, den Bürgen zu töten. Dies sollte abschreckend auf den Schuldner wirken – und der zahlte nach dem Tod des bürgenden Gastwirts auch seine Schulden zurück.

Plädoyers auf zwei Tage angesetzt 

Die Angeklagten haben die Tat nicht gestanden und es gibt aus Sicht der Verteidiger auch keine unmittelbaren Zeugen, die die Täterschaft der beiden belegt.

An diesem Freitag folgen die Schlussvorträge der vier Verteidiger der Angeklagten. Das Urteil könnte am 10. Juli gesprochen werden. 

Alles außer Mord ist verjährt

Ist aus Sicht der Kammer den Männern das Tötungsdelikt nicht nachweisbar oder haben sie sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch.

Wenn die Kammer davon ausgeht, dass die Angeklagten das Tötungsdelikt begangen haben, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch ergehen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein.

Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die beiden einen Mord beispielsweise aus Heimtücke oder niedrigen Beweggründen nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.

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