Ungelöster Kriminalfall: Plädoyers im Prozess um 1999 getöteten Gastwirt beginnen

  • Juli 3, 2025

26 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Gastwirts stehen zwei Männer wegen Mordes vor Gericht. Das Verfahren ist mühsam. Doch mit den Plädoyers geht es nun auf die Zielgerade.

Mehr als 26 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines türkischen Gastwirts in Würzburg stehen die Plädoyers gegen zwei Angeklagte an. Dem 50-Jährigen und seinem 67 Jahre alten Vater werden Mord vorgeworfen. 

Heute (09.30 Uhr) ist zunächst das Schlusswort der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Würzburg geplant. Womöglich plädieren gleich im Anschluss die Nebenklagevertreter. Ob die Verteidigung auch an diesem Tag oder am Freitag zum Zug kommen wird, ist noch offen. Das Urteil könnte am 10. Juli gesprochen werden. 

Alles außer Mord ist verjährt

Ist aus Sicht der Kammer den Männern das Tötungsdelikt nicht nachweisbar oder haben sie sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch.

Wenn die Kammer davon ausgeht, dass die Angeklagten das Tötungsdelikt begangen haben, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch ergehen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein.

Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die beiden einen Mord beispielsweise aus Heimtücke oder niedrigen Beweggründen nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.

Prozess seit Januar

Laut Anklage soll der 50 Jahre alte, staatenlose Verdächtige am 5. Januar 1999 als damals 23-Jähriger im Auftrag seines Vaters (Türke) den Gastwirt erschossen haben, um einer Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Das 55 Jahre alte Opfer wurde durch mehrere Schüsse in seiner Gaststätte in Würzburg getötet – laut Anklage wurde die gesamte Trommel des Revolvers leer geschossen. Die Tatwaffe ist bislang nicht gefunden. Die Angeklagten haben die Tat nicht gestanden und es gibt aus Sicht der Verteidiger auch keine unmittelbaren Zeugen, die die Täterschaft der beiden belegt.

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