
Fast eine Milliarde Euro frühe Corona-Hilfen flossen in Hessen an mehr als 100 000 Betriebe und Freiberufler. Jahre später prüft das Land: Wer muss Geld zurückzahlen? Was müssen die Empfänger tun?
Das Regierungspräsidium Kassel überprüft in Hessen bis September 2025 flächendeckend, ob die Corona-Soforthilfen für Betriebe und Freiberufler im Rahmen gewesen sind. Die Empfänger sind verpflichtet, nach schriftlicher Aufforderung über ein Online-Portal mitzuteilen, ob die Subvention ihren 2020 vermuteten Liquiditätsengpass einst überschritten hat, wie das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden mitteilte. Eine etwaige Differenz müsse zurückgezahlt werden – ohne Zinsen.
„Im Rahmen des Programms sind 106.214 Bewilligungen mit einem Volumen von 956.915.255 Euro erfolgt“, bilanzierte das Ministerium mit Blick auf frühe, zwischen März und Juni 2020 ausgezahlte Subventionen zur Sicherung der Liquidität bei weiter laufenden Betriebskosten wie etwa Miete und Pacht.
Subventionen zur Verhinderung von Insolvenzen
Hessens Wirtschaftsstaatssekretär Umut Sönmez (SPD) betonte: „Die Corona-Soforthilfen waren ein entscheidender Beitrag, um unsere Betriebe in dieser Ausnahmesituation zu unterstützen und eine Masseninsolvenz zu verhindern.“ Die frühen derartigen Subventionen wurden zwischen März und Juni 2020 ausgezahlt.