Polizeibekannter Gewalttäter: Österreich wollte mutmaßlichen ICE-Axt-Angreifer aus dem Land werfen

  • Juli 4, 2025

Er wurde gewalttätig und sollte das Land verlassen. Der mutmaßliche Axt-Angreifer aus dem ICE wurde vor der Attacke schon zweimal in Österreich wegen Gewalttaten verurteilt.

Der 20-jährige Syrer, der am Donnerstag in Bayern in einem ICE mehrere Menschen mit einer Axt und einem Hammer angegriffen haben soll, ist bereits wegen Gewaltdelikten aktenkundig. Das teilte das österreichische Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Wien am Freitag mit. Der Verdächtige hat in Österreich seinen Wohnsitz.

Den Angaben zufolge wurde er im Februar und April dieses Jahres rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt. Weitere Informationen zu den Taten und den verhängten Strafen teilte die Behörde nicht mit.

Sie leitete nach den Richtersprüchen ein Asyl-Aberkennungsverfahren ein, das offenkundig noch nicht beendet wurde. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, den Schutzstatus aufzuheben und die betreffende Person abzuschieben. Der 20-Jährige hatte 2021 in Österreich einen Asylantrag gestellt, der ihm 2022 bewilligt worden war. Das Land hatte erst am Donnerstag als erster europäischer Staat seit 2011 einen syrischen Straftäter in seine Heimat zurückgeführt.

Fahrgäste im ICE mit Axt und Hammer attackiert

Nach bisherigen Ermittlungen soll der Angreifer aus dem ICE in dem Schnellzug zwischen Hamburg-Altona und der österreichischen Hauptstadt vier Menschen mit einer Axt und einem Hammer angegriffen und verletzt haben, darunter auch einen Jugendlichen. Fahrgäste sollen den Beschuldigten dann überwältigt und die Notbremse gezogen haben (der stern berichtete). Der Zug mit rund 430 Menschen an Bord kam in Niederbayern auf freier Strecke zum Stehen. Der schwerverletzte mutmaßliche Angreifer wurde dort an die Polizei übergeben. Ob er zuvor auch in Deutschland schon Straftaten verübt hat, war am Freitag noch nicht bekannt.

Im Tagesverlauf soll ein Haftrichter darüber entscheiden, ob der Syrer in Untersuchungshaft kommt. Ein Motiv für die Tat ist noch unklar. 

Quellen: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Polizeipräsidium Niederbayern, Nachrichtenagentur DPA

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