Extra-Rente vom Staat: So sichern sich Selbständige mit Kindern eine Rente vom Staat

  • Juli 6, 2025

Mit der Mütterrente belohnt die Rentenkasse schon jetzt Eltern: Pro Kind gibt es 122 Euro Monatsrente – auch für Selbständige. Die müssen aber aktiv werden.

Wer selbständig ist, sorgt in der Regel auf eigene Faust fürs Alter vor. Mit Lebensversicherungen, berufsständischen Versorgungswerken oder beidem. Was nur wenige wissen: Sie können auch eine gesetzliche Rente beziehen wie abhängig Beschäftigte.

Mehr noch: Auch wer selbständig ist, erwirbt automatisch Rentenansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV), sobald er Kinder großzieht, die sogenannten Kindererziehungszeiten – umgangssprachlich ist auch von „Mütterrente“ die Rede. Viele Selbständige haben also schon Rentenanwartschaften, ohne es zu wissen. Sie müssen die Rente bloß beantragen.

Ab zwei Kindern ist die Rente sicher

Um tatsächlich eine Rente ausgezahlt zu bekommen, muss man fünf Rentenversicherungsjahre zusammenhaben. Im Jargon der Deutschen Rentenversicherung ist von fünf Jahren „Wartezeit“ die Rede. 

Pro Kind kann einer der beiden Elternteile drei Rentenjahre angerechnet bekommen. Im Normalfall werden die Kindererziehungszeiten der Mutter zugeordnet. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sind es zweieinhalb Rentenjahre. (Dies will die Regierungskoalition ab 2027 ändern. Dann soll es für alle Geburtenjahrgänge drei Jahre pro Kind geben. Damit sind dann alle bei der Mütterrente endgültig gleichgestellt.) 

Mit zwei Kindern hat also ein Elternteil in der Regel bereits sechs Rentenjahre voll – und damit einen auszahlbaren Anspruch auf Rente.

122 Euro Monatsrente pro Kind

Die Kindererziehungszeit wird so gewertet, als habe man praktisch den Durchschnittslohn der Rentenversicherten verdient. Für drei Jahre kommt so zum aktuellen Rentenwert eine Monatsrente von 122 Euro zusammen.

Die Eltern können die Kindererziehungszeiten auch untereinander aufteilen. Entscheidend dabei ist, wer das Kind in der jeweiligen Zeit überwiegend erzogen hat. Das lässt sich nachträglich zum Beispiel anhand von Elternzeiten oder Arbeitsverträgen nachweisen. Im Prinzip können die Eltern die Mütterrente, sprich die Rentenjahre fürs Kind, auch frei untereinander aufteilen. Das geht aber nur mit einer gemeinsamen Erklärung in den ersten Lebensjahren – und nicht mehr nachträglich.

Nur ein Kind? Einfach freiwillig einzahlen!

Wenn Selbständige nur ein Kind haben oder zwei Kinder und sich die Kindererziehungszeiten aufteilen, dann kommen nur jeweils drei Rentenjahre zusammen. Die beiden fehlenden Jahre zur Auszahlung lassen sich aber leicht ergänzen, durch freiwillige Einzahlungen. 

Denn Selbständige können jederzeit freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung Beiträge entrichten. Den Betrag können Sie in bestimmten Grenzen frei wählen – und steuerlich als „Sonderausgaben“ absetzen. Insgesamt kann aktuell Altersvorsorge in der Einkommensteuererklärung bis zu einer Höhe von etwas über 29.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. 

Grundsätzlich kann jeder, der in Deutschland lebt und nicht pflichtversichert ist, freiwillige Beiträge einzahlen. Der Mindestbeitrag beläuft sich aktuell (2025) auf 103,42 Euro im Monat. Der Höchstbetrag ist 1404,30 Euro im Monat.

Einmal zahlen, immer Mütterrente

Eine kleine Beispielrechnung: 2024 lag der Mindestbeitrag bei etwas über 100 Euro im Monat, dieses Jahr sind es gut 103 Euro. Wer also für beide Jahre eine Mindestrente von insgesamt 2442 Euro eingezahlt hat, der konnte sich damit zwei Rentenjahre sichern. 

Zusammen mit drei Kindererziehungsjahren hätte das bereits einen Rentenanspruch begründet.

Und das lohnt sich: Durch die Zahlung der 2442 Euro entsteht, für sich genommen, zwar nur ein Rentenanspruch von 11,20 Euro im Monat. Durch die drei zusätzlichen Kindererziehungsjahre werden daraus aber fast 134 Euro Monatsrente, mehr als 1600 Euro im Jahr – eine stattliche Summe. Die Einzahlung hat man also schnell wieder raus.

Rechenwerte Selbstständiger

Die Monatsrente steigt Jahr für Jahr mit den Löhnen – jedenfalls nach jetziger Gesetzeslage. Mit der jüngsten Rentenerhöhung vom 1. Juli 2025 ist sie zum Beispiel um 3,74 Prozent gestiegen. Die folgende Tabelle zeigt zum Vergleich, was ein durchschnittlicher Angestellter im Jahr einzahlen muss, um einen Entgeltpunkt (auch Rentenpunkt genannt) zu erhalten. Die Mütterrente käme natürlich auch dazu.

Rechenwerte Rentenversicherung

Selbständige können ihre freiwilligen Beiträge monatlich, aber auch in einer jährlichen Rate bezahlen. Wer also jetzt anfangen will, kann noch für ganz 2025 einen Rentenanspruch erwerben.

Vorher prüfen, ob Mütterrente gewährt wird

Wichtig zu wissen: Die Kindererziehungszeiten werden von der Rentenkasse nur gewährt, solange die Eltern nicht anderweitig Kinderrentenansprüche erwerben. Das ist zum Beispiel bei Beamten der Fall. Bei berufsständischen Versorgungswerken trifft das dagegen in aller Regel nicht zu, weshalb Selbständige praktisch immer diesen Anspruch haben. Sie müssen die Mütterrente aber auch geltend machen. 

Dafür empfiehlt es sich, eine Kontoklärung einzuleiten. Oder zunächst ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Möglich ist zum Beispiel, dass auch durch Minijobs oder aus anderen speziellen Gründen Wartezeiten entstanden sind. Und es so gar nicht nötig ist, freiwillig einzuzahlen.

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