
In Hamburg suchte sich ein Mann ein weniger stilles Örtchen für seine Bedürfnisse. Er ging zum Pinkeln in einen S-Bahn-Tunnel – und brachte damit den Bahnverkehr zum Erliegen.
Wie die Hamburger Polizei am Montagmorgen mitteilte, geschah der Vorfall am Sonntagvormittag gegen kurz nach 10.30 Uhr. Ein Triebfahrzeugführer wurde auf den Mann aufmerksam, der sich im Tunnelbereich des S-Bahnhofs Harburg-Rathaus befand. Sofort leitete er eine Schnellbremsung ein und alarmierte die Bundespolizei.
„Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnhof Harburg-Rathaus Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit S-Bahnen auf den Gleisen hätten verkehren können“, erklärte ein Pressesprecher der Polizei. Die Beamten ordneten sofort eine Streckensperrung sowie eine Stromabschaltung für den betroffenen Streckenabschnitt an.
Ein Security-Mitarbeiter der Deutschen Bahn hielt den Mann bis zum Eintreffen der Polizisten auf dem Bahnsteig fest. Als die Streife den Mann erreichte und ihn über die Gefahren im Gleisbereich aufklärte, zeigte sich der Mann uneinsichtig. Dabei lag als Beweis ein Video aus einer Überwachungskamera vor, auf dem zu sehen war, wie der 36-Jährige in den nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Tunnelbereich lief, um dort zu urinieren. Anschließend kam er wieder heraus. Trotz der Aufnahmen leugnete der Mann sein Vergehen. Nach Aufnahme seiner Personalien wurde er wieder entlassen.
Hamburg: Polizei leitet Strafverfahren ein
Die Beamten leiteten gegen ihn ein Strafverfahren wegen der Straftat „Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr“ sowie ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren („Unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich“) ein. In dem Zusammenhang warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
„Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern“, so der Pressesprecher. „Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.“
Quelle:Bundespolizei Hamburg