Justiz: Mordprozess nach Gewalttat an Therapeutin

  • Juli 8, 2025

Warum tötete ein ehemaliger Patient brutal seine frühere Therapeutin? Nach Überzeugung der Anklage geschah die Bluttat aus Rache. Der Angeklagte schweigt.

Vor dem Landgericht Offenburg hat der Mordprozess gegen einen Mann begonnen, der eine 37-jährige Psychotherapeutin getötet haben soll. Der zur Tatzeit 42-Jährige soll am späten Nachmittag des 11. Februars in der Innenstadt von Offenburg (Ortenaukreis) seine ehemalige Therapeutin mit mehr als 30 Messerstichen getötet haben. Zum Prozessauftakt wollte er sich nicht zur Sache äußern.

Das Opfer war eine schwangere Mutter

Die Frau arbeite bis 2023 in einer Einrichtung für psychisch kranke Menschen. Der Tatverdächtige habe Aggressionen gegen sie entwickelt, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft. Die Mutter eines Kleinkindes, die aus dem benachbarten Großraum Straßburg zur Arbeit nach Offenburg pendelte, war zum Tatzeitpunkt schwanger.

War Rache das Motiv?

Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der Angeklagte die Frau für seine aus seiner Sicht unbefriedigende Lebenssituation verantwortlich gemacht hat. Er habe sich mit der Tat an ihr rächen wollen. Die Anklage sieht das Mordmerkmal Heimtücke als erwiesen an. Zudem habe der 42-Jährige aus niedrigen Beweggründen gehandelt.

Weil der Mann den Ermittlungen zufolge nichts von der Schwangerschaft wusste, wurde er nicht noch wegen Schwangerschaftsabbruch angeklagt.

Der Tatverdächtige sitzt seit seiner Festnahme im Februar in Untersuchungshaft. Dem Angeklagten mit deutscher und französischer Staatsangehörigkeit droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, wenn das Gericht der Argumentation der Anklage folgt.

Schon einmal wegen Tötungsdelikt in Haft

Der mutmaßliche Täter galt bei Behörden als psychisch auffällig. Im Juni 2024 habe es eine Gefährder- und Gefährdetenansprache gegeben. Den Ermittlern zufolge hat er lange in Frankreich gelebt, wo er bereits wegen eines Tötungsdelikts eine lange Haftstrafe verbüßt hatte. Seit dem Jahr 2015 soll er in Deutschland gewohnt haben. 

Zur Hauptverhandlung sollen mehrere Zeugen sowie psychiatrische und medizinische Sachverständige gehört werden. Das Schwurgericht hat bis zum 26. August insgesamt sechs Sitzungstage terminiert.

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