Schulen: Wiederbelebung wird Pflicht an NRW-Schulen

  • Juli 8, 2025

Wiederbelebung wird zur Unterrichtspflicht an allen weiterführenden Schulen in NRW. Es geht um Prüfen, Rufen und Drücken.

Die Wiederbelebung wird verpflichtender Inhalt des Unterrichts an Schulen in Nordrhein-Westfalen. Ab dem Schuljahr 2026/27 werde an allen weiterführenden Schulen diese Unterrichtseinheit verpflichtend eingeführt, gab NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) bekannt. Dafür sollen rund 2.100 Schulen mit je zehn Übungspuppen ausgestattet werden.

Der Unterricht ist im Umfang von 90 Minuten in den Klassen 7 bis 9 vorgesehen. Schon ab September 2025 sollen erste Lehrkräfte landesweit fortgebildet werden. Alle Schüler sollen mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut werden.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt, um junge Menschen auf medizinische Notfälle vorzubereiten. Die Maßnahme sei Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen. „Diese Entscheidung wird dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten“, betonte Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung. 

Unterstützt wird das Vorhaben unter anderem von der ADAC-Stiftung, der Björn-Steiger-Stiftung, der Deutschen Herzstiftung sowie mehreren Ärztekammern und Universitätskliniken.

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