
Es gibt zahlreiche Verfahren an Sozialgerichten wegen möglicher Gesundheitsschäden nach der empfohlenen Corona-Impfung. Nun hat die höchste Instanz in Hessen in zwei Fällen entschieden.
Das Hessische Landessozialgericht hat über die ersten beiden Berufungen wegen Versorgungsleistungen aufgrund von Gesundheitsschäden nach einer Corona-Impfung entschieden und diese negativ beschieden. In zwei Verfahren sah das Gericht einen kausalen Zusammenhang von Impfung und Erkrankung der betroffenen Menschen als nicht hinreichend wahrscheinlich, teilte das Gericht in Darmstadt mit. Diese an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit müsse aber nachgewiesen werden. (Az.: L 1 VE 24/24 und L1 VE 35/24)
Im Fall eines 76-Jährigen aus Frankfurt folgte das Landessozialgericht der Entscheidung der Vorinstanz, die die Klage des Mannes zurückwies. Im Fall eines 51-Jährigen aus dem Kreis Waldeck-Frankenberg gab die Vorinstanz der Klage statt. Hiergegen legte das Landesversorgungsamt Berufung ein.
„Die Richter des Landessozialgerichts haben nunmehr in beiden Verfahren einen Leistungsanspruch verneint“, heißt es in einer Mitteilung. Es müsse hinreichend wahrscheinlich sein, dass die öffentlich empfohlene Impfung die Gesundheitsprobleme verursacht habe. Diese Wahrscheinlichkeit liege in beiden Verfahren nicht vor. Eine Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen.