
Ein Kruzifix im Schuleingang verletzt die Religionsfreiheit zweier Schülerinnen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Wie geht es nun weiter mit Kreuzen in bayerischen Schulen?
Nach dem Urteil zur Unzulässigkeit eines Kreuzes im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums in Bayern will Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) mögliche Konsequenzen prüfen. Sie nehme das Urteil „zur Kenntnis“ und wolle sich „intensiv mit dessen Begründung“ auseinandersetzen, sagte sie.
„Selbstverständlich prüfen wir im konkreten Einzelfall sorgfältig auch alle daraus folgenden Konsequenzen„, sagte Stolz, betonte aber auch: „Für uns bleibt aber klar: Das Kreuz ist nicht nur ein religiöses Symbol, sondern steht auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe – Werte, die unser Zusammenleben und unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen.“
Verwaltungsgerichtshof: Schule hätte Kruzifix abhängen müssen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass das Hallertau-Gymnasium in Wolnzach im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm das Kreuz im Eingangsbereich auf Wunsch zweier Schülerinnen hätte abhängen müssen.
Denn er sieht in der „Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit“. Zur Begründung der Entscheidung heißt es: „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert.“ Ob und wann das Kreuz nun abgehängt werden soll, teilte die Schulleitung auf Anfrage nicht mit und verwies auf das Kultusministerium, das sich auch nicht dazu äußerte.
CSU-Politiker bedauern das Urteil
CSU-Politiker bedauerten das Urteil. „Bayern ist ein Land der Vielfalt und der Toleranz, aber Bayern ist eben auch ein Land mit christlich-abendländischer Prägung“, sagte der Fraktionschef der Christsozialen im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek. Das Kreuz stehe nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander.
Staatskanzleichef Florian Herrmann betonte, das VGH-Urteil sei keine Grundsatzentscheidung, sondern ein Einzelfallurteil. Es betreffe auch nicht den Kreuzerlass der Staatsregierung für die Gebäude von Behörden. Dieser sei vom VGH bereits zwei Mal vollumfänglich bestätigt worden, sagte Herrmann. „Das Kreuz ist ein Zeichen unserer kulturellen und historischen Prägung.“