
Nicht immer gelingt es, alle Pfandflaschen zurückzugeben. Das regt viele Menschen auf. Dabei gibt es gesetzliche Vorschriften.
Rund 400 Beschwerden wegen Problemen mit der Rückgabe von Pfandflaschen und -dosen in Supermärkten sind in den vergangenen drei Jahren bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingegangen. Die Beratungsstelle in Hamburg betreut das Thema bundesweit, wie Mitarbeiter Tristan Jorde sagte.
Die Beschwerden betreffen demnach Händler im gesamten Bundesgebiet. Der Unmut richte sich häufig gegen große Supermärkte und Discounter. Nahezu jede zweite Beschwerde (47 Prozent) ging ein, weil Automaten mitteilten, dass sie Hinweisschilder nicht lesen könnten. Auf Platz zwei der beklagten Ablehnungsgründe (23 Prozent) lagen defekte Automaten. Auch über die Angabe „Produkt nicht im Sortiment“ gab es Beschwerden (14 Prozent).
Verbraucherzentrale kritisiert Handel
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Märkte nach dem Verpackungsgesetz meist verpflichtet sind, Leergut mit Einwegpfand zurückzunehmen. Unerheblich sei, wo die Flaschen und die Dosen gekauft worden sind. „Ob eine Dose zerdrückt oder eine Flasche verschmutzt ist, spielt keine Rolle“, sagte Jorde. Ausnahmen gibt es für kleinere Geschäfte.
Die Verbraucherzentrale kritisiert wegen der Probleme den Handel. Jorde fordert bessere Kontrollen von Behörden und Bußgelder gegen Händler, falls sie gegen das Gesetz verstoßen.
Bei der Rückgabe von Mehrwegpfand dürfen die Händler anders als bei der von Einwegpfand dem Kunden Vorgaben machen. Das betrifft beispielsweise Glasflaschen, die mehrfach befüllt werden. So müssen Händler oft nur Mehrwegpfand in gleicher Art, Form und Größe – wie er auch verkauft wird – zurücknehmen.
Handelsverband: Rückgabe ist unkompliziert
Der Handelsverband Deutschland, der Lebensmittelhändler zu seinen Mitgliedern zählt, weist die Kritik der Verbraucherschützer zurück. „Die Rückgabe von Pfandflaschen ist deutschlandweit unkompliziert möglich“, sagte die Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit beim Verband, Antje Gerstein, der Deutschen Presse-Agentur.
In den meisten Fällen laufe die Rückgabe reibungslos. Eine Ablehnung könne nur technische Gründe haben – und beispielsweise eintreten, wenn das Schild nicht richtig lesbar sei. „Für den Fall, dass dies einmal nicht funktioniert, erfolgt eine anstandslose Rücknahme durch das Verkaufspersonal im Markt“, sagte Gerstein. Sei das Logo nicht länger erkennbar, könne rein rechtlich keine Rücknahme erfolgen.