Flutkatastrophe: Wer versagte bei der Ahrtalflut? Ex-Landrat wehrt sich

  • Juli 11, 2025

Das Innenministerium wirft dem ehemaligen Landrat Pföhler vor, bei der Flut gravierend gegen Pflichten verstoßen zu haben. Sein Anwalt zeigt jetzt aber Richtung Innenministerium.

Der ehemalige Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) wehrt sich gegen die Vorwürfe zur Ahrtal-Flutkatastrophe und eine drohende Aberkennung seines Ruhegehaltes. In einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Innenminister Michael Ebling (SPD) kritisiert sein Anwalt Olaf Langhanki, dass die Verantwortung für den Umgang mit der Flut und ihren Folgen auf Pföhler „als vermeintlich Schuldigen abgewälzt“ werden solle. 

Das Vorgehen des Innenministers ziele darauf ab, „vom Versagen der damaligen Landesregierung abzulenken“, teilte Langhanki der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Mitteilung zu dem vorläufigen Ergebnis des Disziplinarverfahrens habe die Rechte Pföhlers verletzt. Ebling habe sich geäußert, bevor sein Mandant habe Stellung nehmen können. 

Er bezeichnete das Vorgehen des Innenministeriums als „gravierende Täuschung der Öffentlichkeit“. Die Forderung nach einer Aberkennung des Ruhegehaltes sei substanzlos und es werde nicht dargelegt, durch welche konkreten Handlungen Pföhler etwas Konkretes hätte abwenden können.

Innenministerium sieht gravierenden Pflichtverstoß

Wenige Tage vor dem vierten Jahrestag der Katastrophe hatte das rheinland-pfälzische Innenministerium am vergangenen Freitag Ergebnisse des vorläufigen Ermittlungsberichts im Disziplinarverfahren gegen Pföhler präsentiert. Der ehemalige Landrat habe während der tödlichen Flutkatastrophe an der Ahr „gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen“, hieß es. Ihm droht die Aberkennung des Ruhegehaltes. 

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den damaligen Landrat hatte die Staatsanwaltschaft 2024 eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht habe sich nicht ergeben, hatte der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler, damals gesagt. Die Staatsanwaltschaft stellte damals aber auch fest, dass ein Alarmplan Hochwasser gefehlt habe.

Anwalt argumentiert mit weiterhin fehlendem Alarmplan

Auf diesen fehlenden Alarmplan bezieht sich nun Pföhlers Anwalt. Der Innenminister werfe Pföhler in dem Disziplinarverfahren als gravierende Pflichtverletzung vor, dass es im Juli 2021 keinen Alarm- und Einsatzplan Hochwasser gegeben habe, schreibt er. „Dabei verschweigt er, dass im Kreis Ahrweiler auch nach der Flutkatastrophe über Jahre hinweg kein solcher Plan erstellt wurde und lässt im Dunkeln, ob dies auch heute noch so ist und kein Katastrophenschutzkonzept für den Kreis Ahrweiler vorliegt.“ 

Das Innenministerium teilte auf Anfrage mit, es weise zurück, dass etwas verschwiegen werde. „Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger des Katastrophenschutzes.“ Bereits vor der Novelle des Katastrophenschutzgesetzes gehörte die Aufgabe der Erstellung solcher Pläne zu ihren Aufgaben, hieß es. 

Laut einer Auskunft von September 2024 solle ein Alarm- und Einsatzplan Evakuierung im Landkreis Ahrweiler im Entwurf vorgelegen haben, der im April 2025 fertiggestellt sein sollte. Das Ministerium teilte weiter mit, dass sich die Bearbeitung wegen Personalmangels verzögerte.

Ministerium weist Vorwürfe zurück

Dass bei der Flutkatastrophe 2021 etwa Ausrüstung wie Rettungswinden an Polizeihubschraubern fehlten, liegt nach Langhankis Ansicht in der Verantwortung des Landes. Pföhler habe dies bereits nach einem Ahr-Hochwasser 2016 an den damaligen Innenminister Roger Lewentz (SPD) geschrieben. 

Es habe aufgrund „vielfältigen Versagens auf Landesebene“ an elementarer Ausrüstung gefehlt, schrieb Langhanki. Das Innenministerium wies das von sich: „Diese Darstellung ist nicht richtig und wird zurückgewiesen.“ Laut Gesetz sei es Aufgabe des Kreises, für eine ausreichende Ausstattung des Katastrophenschutzes des Kreises zu sorgen. 

Zu den Hubschraubern hieß es: „Es gab zu diesem Zeitpunkt eine Kooperation mit hessischen Polizei-Hubschraubern. Diese konnte aufgrund der Wettersituation nicht in den Einsatz gebracht werden.“ Dieses Thema sei nach der Flut in Untersuchungsausschuss und Enquetekommission hinreichend aufgearbeitet worden. 

Das Innenministerium teilte auf dpa-Anfrage mit, an dem Disziplinarverfahren festzuhalten. „Gleiches gilt bezüglich des als vorläufige Maßnahme beabsichtigten Einbehaltes von einem Drittel des monatlichen Ruhegehalts“, hieß es. Der ehemalige Landrat werde derzeit schriftlich angehört.

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