
Am 7. November 2020 demonstrierten in Leipzig viele Tausend Gegner von Corona-Maßnahmen. Ob eine Rechtsextremistin dabei eine Körperverletzung begangen hat, klärt nun das Landgericht Leipzig.
Fast fünf Jahre nach mutmaßlichen Schlägen gegen einen Reporter bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen geht der Prozess gegen die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich in die Endphase. Vor dem Landgericht Leipzig werden in dem Berufungsverfahren am Freitag (10.00 Uhr) die Plädoyers und auch das Urteil erwartet.
Das Leipziger Amtsgericht hatte Liebich 2023 – damals noch als Sven Liebich – wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Drei mutmaßliche Mittäter wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Alle vier Angeklagten hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Mitte Mai hatte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg entschieden, dass Liebich wegen einer anderen Sache in Haft muss. Das Gericht in Sachsen-Anhalt verwarf eine Revision gegen eine Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.