Rundfunkstaatsvertrag: Rundfunkstaatsvertrag: Grüne wirft Regierung Taktieren vor

  • Juli 11, 2025

Die Grünen wollen Klarheit über die Haltung der sächsischen Regierung zum Rundfunkstaatsvertrag. Bis Ende November muss der neue Vertrag durch alle Länderparlamente beschlossen werden.

Die Grünen im Sächsischen Landtag verlangen von der Regierung Klarheit über deren Haltung zum neuen Rundfunkstaatsvertrag. „Ich fordere von der Staatsregierung eine klare Aussage, ob sie den Staatsvertrag in Sachsen scheitern lässt, bevor er überhaupt im Landtag diskutiert werden kann“, erklärte Medien-Expertin Claudia Maicher. Das Zeitfenster für eine Befassung schließe sich, der Freistaat lasse die bundesweite Öffentlichkeit und alle Landesparlamente weiter im Dunkeln: „Das ist kein Zustand.“

Maicher warf Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) vor, dem mit allen Regierungschefs der Länder vereinbarten Entwurf zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag die Unterschrift zu verweigern. Deshalb habe sie nun eine Kleine Anfrage dazu eingereicht. „Diese ganze Taktiererei ist unverantwortlich.“ Kretschmer mache es den Ministerpräsidenten von Bayern und Sachsen-Anhalt – Markus Söder (CSU) und Reiner Haseloff (CDU) – nach, „um im Club der Beitragspopulisten mit vorne dabei zu sein.“

Maicher: CDU geht es offensichtlich nicht nur um die Beitragshöhe

„Um sich noch möglichst lange gegen jede Beitragserhöhung aufspielen zu können, schürt er genau jene Eskalation, die das neue Widerspruchsmodell angeblich verhindern soll. Oder nimmt er den Schaden für das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gar nur in Kauf, um sich eine Blamage zu ersparen, wenn seine eigene CDU-Fraktion den Staatsvertrag im Landtag ablehnt?“, fragte Maicher. Schließlich habe der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Nowak, das angedeutet. 

Nach Ansicht von Maicher geht es der sächsischen CDU offensichtlich nicht nur um die Beitragshöhe. „Hinter dem permanenten Unterlaufen geordneter Verfahren und des geltenden Rechts stehen auch politische Motive. Das ist verfassungsrechtlich hochproblematisch. Programmbeschwerden wegen vermeintlicher „politischer Unausgewogenheit“ und „Haltungsjournalismus“ gehören in die staatsfernen Aufsichtsgremien und dürfen nicht mit der Finanzierung vermengt werden.“

Reformen würden nur bei finanzieller Planungssicherheit gelingen

„Die Blockadehaltung von Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt droht nun das vereinbarte Gesamtpaket der Staatsverträge für Strukturreform und Finanzierungsmodell zu sprengen“, befürchtete Maicher. Reformen würden aber nur bei finanzieller Planungssicherheit gelingen. „Die wird aber weiter torpediert. Ein schlechtes Zeichen in Zeiten, in denen wir einen starken und zukunftsfähigen ÖRR zur Stabilisierung der Demokratie brauchen.“

Der sogenannte Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag soll durch das sogenannte Widerspruchsmodell bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags ab 2027 verhindern, dass einzelne Länder die Beitragsanpassung im Alleingang blockieren können. Mit dem Modell soll künftig nicht mehr grundsätzlich die Zustimmung aller 16 Landesparlamente nötig sein. Der Entwurf müsste bis November 2025 von allen Landesparlamenten beschlossen werden, sonst verfällt er und kann nicht in Kraft treten.

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