Mit Säure begossen: Säureattacke – Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig

  • Juli 14, 2025

Ein Mann klingelte an der Tür, ein anderer öffnete arglos – und wurde mit Säure überschüttet. Im Prozess schwieg der mutmaßliche Täter. Nun tritt er dennoch seine Strafhaft an.

Weil er das Ende der Beziehung nicht verarbeitet haben soll, hat ein Mann dem neuen Freund seiner Ex-Partnerin Säure ins Gesicht gekippt und ihn damit schwerst verletzt. Das Landgericht Traunstein hatte den heute 41-Jährigen zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt. Dieses Urteil bestätigte nun der Bundesgerichtshof (BGH), wie das Traunsteiner Gericht mitteilte. 

Der BGH habe die Revision des Verurteilten als unbegründet verworfen, heißt es in dem BGH-Beschluss. Der Mann verbüßt jetzt seine Strafhaft. Im Prozess hatte er geschwiegen. Das Schwurgericht hatte umfangreich Beweise erhoben und war am Ende des Verfahrens aufgrund zahlreicher Indizien von der Schuld des Mannes überzeugt. 

Dem Urteil zufolge klingelte der Mann am 13. Mai vergangenen Jahres an der Wohnungstür seines Konkurrenten in Rosenheim und kippte ihm, als er öffnete, einen halben Liter Flusssäure über Oberkörper und Gesicht. In dem Notruf war zunächst von einem Angriff mit einer unbekannten Substanz die Rede – der Täter war flüchtig.

Opfer ist bis heute schwer beeinträchtigt

Das Opfer erlitt laut Landgericht erhebliche Verletzungen und Verätzungen, die ihn bis heute in der Lebensführung beeinträchtigten. Seine Sehkraft auf dem rechten Auge sei infolge des Angriffs auf ein Minimum beschränkt, ein eigenständiges Leben sei ihm nicht möglich, fasste das Gericht zusammen. 

Nur weil er selbst nach dem Angriff sofort Dekontaminationsmaßnahmen ergriffen und die Säure abgewaschen habe, sei er nicht gestorben.

Attacke aus Eifersucht?

Der verurteilte Mann habe mit dem Angriff die Beziehung des Mannes zu seiner Ex-Freundin beenden wollen, erläuterte das Landgericht. Persönlich habe er sein Opfer nicht gekannt. Er habe, zu diesem Schluss kam das Landgericht Traunstein in seinem Urteil vom Februar, die Beendigung der Beziehung nicht verarbeitet.

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