Verschärfte Sicherheitsregeln: Landtagspräsident: Neuer Check gilt auch für Praktikanten

  • Juli 14, 2025

Landtagspräsident André Kuper hat alle Abgeordneten über die praktischen Folgen des neuen Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Landtag informiert. Ein Detail überrascht.

Die verschärften Sicherheitsregeln im Landtag sollen nicht nur für neue Mitarbeiter, sondern auch für Praktikanten gelten. Das geht aus einem Schreiben des Landtagspräsidenten André Kuper an alle Abgeordneten hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

„Die im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Landtag Nordrhein-Westfalen geregelte Einholung einer unbeschränkten Behördenauskunft gilt grundsätzlich für sämtliche Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen vor der Aufnahme einer Beschäftigung“, betonte ein Sprecher auf dpa-Anfrage.

Praktikanten von Abgeordneten und Fraktionen seien dann betroffen, „wenn sie im Landtag tätig sind und sie unbeschränkte Zugangsrechte zu den Gebäuden des Landtags, das heißt Zutritt ohne Personen- und Gepäckkontrolle, sowie zu den IT-Systemen des Landtags – Erteilung eines Landtags-Accounts und Zugang in das Intranet – erhalten sollen.“

Wenn ein Praktikant nicht so einen weitreichenden Zugang bekomme, müsse man auch keine unbeschränkte Behördenauskunft einholen: „Dies ist bei minderjährigen Praktikantinnen und Praktikanten in der Regel der Fall.“

Neue Regeln ab Oktober

In seinem Schreiben an die Abgeordneten weist Kuper darauf hin, dass die neuen Regelungen ab dem 1. Oktober greifen. Die Landtagsverwaltung werde sich die sogenannte unbeschränkte Behördenauskunft beim Bundeszentralregister digital einholen. Damit genug Zeit dafür ist, solle man einen neuen Beschäftigten frühzeitig melden. Der Landtag wolle spätestens zehn Tage vor Start die Abfrage beim Bundeszentralregister starten.

Gehalt, IT-Zugang und Hausausweis gebe es erst, wenn alles gecheckt ist. Sollte ein neuer Mitarbeiter tatsächlich einen Eintrag wegen einer vorsätzlichen Straftat haben, bestehe weiterhin die Möglichkeit, über einen Antrag eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, so Kuper in dem Brief: „Die Entscheidung trifft wie bisher der Präsident im Benehmen mit der Vizepräsidentin und den Vizepräsidenten im Präsidium.“

Landtag will sich vor Verfassungsfeinden schützen

Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am Donnerstag das Gesetz für strengere Sicherheitsregeln mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Zuvor hatte es Wortgefechte mit der AfD gegeben, die die Novelle als „Einschüchterungsgesetz“ bezeichnete.

Mit den schärferen Sicherheitsregeln will sich der Landtag vor Verfassungsfeinden schützen. Hintergrund unter anderem: Vergangenes Jahr war ein Ex-Mitarbeiter eines Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion wegen einer antisemitischen Gewalttat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

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