AfD im öffentlichen Dienst: Rheinland-Pfalz: Kein pauschales Verbot für AfD-Bewerber

  • Juli 15, 2025

Rheinland-Pfalz will AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst fernhalten. Es gilt aber die Einzelfallprüfung der Bewerber – stellt das Innenministerium klar.

Rheinland-Pfalz will AfD-Mitgliedern doch nicht pauschal den Zugang zum öffentlichen Dienst verwehren. Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern könnten im Einzelfall ausgeräumt werden, betonte das Innenministerium in Mainz auf Anfrage. 

Vergangene Woche hatte das Innenministerium erklärt, dass AfD-Mitgliedern der Weg in den öffentlichen Dienst künftig verschlossen werden solle. Innenminister Michael Ebling (SPD) kündigte dafür eine Verschärfung der Einstellungspraxis an. Dies war als pauschales Zugangsverbot verstanden worden. Bei Fachleuten und der Opposition stieß das auf scharfe Kritik.

„Entscheidend ist und bleibt der jeweilige Einzelfall“, hieß es jetzt. Das Ministerium verwies zur Bekräftigung auf seine Mitteilung vom vergangenen Donnerstag. Darin heißt es: „Wer diese Erklärung [über die Verfassungstreue] verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt. Für bereits bestehende Mitarbeitende kann die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend ist und bleibt der jeweilige Einzelfall.“

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