
Betrugsmodelle wie Cum-Ex und Cum-Cum-Deals haben den Fiskus Milliarden gekostet. Nun fordert die Steuergewerkschaft Hessen mehr Einsatz gegen Steuerkriminalität – und bekommt prominenten Zuspruch.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Hessen fordert eine länderübergreifende Taskforce, um organisierte Finanzkriminalität besser zu bekämpfen. „Cum-Ex, Cum-Cum-Geschäfte, Panama-Papers oder wie sie auch immer heißen mögen, machen an Landesgrenzen nicht Halt“, sage der Landesvorsitzende Michael Volz nach einer Tagung in Niedergründau.
Die Idee sei, die bestehenden Ermittlungsgruppen gegen Steuerbetrug und KI-Einheiten sowie die Forschungsstelle für Künstliche Intelligenz zu bündeln und länderübergreifend enger zu vernetzen, um überregional erfolgreicher gegen Steuerdelikte vorgehen zu können, sagte Volz.
Wenn einem Finanzbediensteten ein Fall als „nicht sauber“ vorkommt, solle er ihn an die Task-Force melden können, um ein Prüfverfahren in Gang zu setzen. Das sei auch ein wichtiger Ansatz, um die seit 1. Juli in Frankfurt tätige EU-Anti-Geldwäschebehörde AMLA zu unterstützen. In den hessischen Finanzbehörden müssten gleichwohl unbesetzte Stellen schnellstens besetzt und Steuerschlupflöcher geschlossen werden.
Anlässlich ihres 75-jährigen Bestehens verlangte die Steuer-Gewerkschaft Hessen mehr Einsatz gegen Steuerbetrug. Nötig seien eine längere Aufbewahrungsfrist für relevante Dokumente, mehr Unterstützung durch überregionale Fachleute und eine bessere IT-Ausstattung der Justiz- und Finanzbehörden.
Unterstützung von Ex-Staatsanwältin Brorhilker
Zuspruch bekam Volz von der früheren Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker. Sie verwies laut Mitteilung auf die schleppende Aufarbeitung von Cum-Cum-Aktiendeals, die artverwandt mit Cum-Ex-Geschäften sind, aber nach Schätzungen einen deutlich höheren Schaden beim Fiskus verursacht haben. Leider fehle politischer Wille und Engagement der Finanzbehörden, um wirkungsvoll gegen solche Steuervermeidungsmodelle vorzugehen, sagte Brorhilker, die sich heute für den Verein Finanzwende engagiert.
Bei Cum-Ex verschoben Finanzakteure Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Bei Cum-Cum-Geschäften machen ausländische Akteure die Erstattung der Kapitalertragsteuer fälschlicherweise geltend, obwohl sie hierzu nicht berechtigt sind.