Haushalt: Mehr Geld für Gewaltschutz und -prävention in Sachsen

  • Juli 15, 2025

Rund 29 Millionen Euro fließen dieses und nächstes Jahr in Träger und Projekte der Gewaltprävention im Freistaat. Es sei ein Erfolg, dass das Geld in dieser Höhe zur Verfügung steht, sagen die Grünen.

In Sachsen steht nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes im Juni deutlich mehr Geld für Kriminalitätsprävention, Gewaltschutz und Opferberatung bereit. In diesem und im nächsten Jahr sind rund 29 Millionen Euro für Maßnahmen des Gewaltschutzes eingeplant, teilte die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag mit.

Die Partei habe in den Haushaltsverhandlungen erreicht, dass diese Mittel weiter steigen. Wie aus den angenommenen Änderungsanträgen der Grünen-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss in den Haushaltsverhandlungen hervorgeht, stehen über mehrere Bereiche hinweg rund 3,95 Millionen Euro mehr zur Verfügung als im ursprünglichen Regierungsentwurf. Von den zusätzlichen Mitteln profitieren die Kriminalitätsprävention, die kriminologische Forschung, Träger und Projekte des Gewaltschutzes, die Täterberatung sowie Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.

In Sachsens Großstädten kommt das Geld etwa Einrichtungen wie dem Schutzhaus für geflüchtete Frauen in Leipzig, dem Gewaltschutzzentrum Dresden und der Täterberatungsstelle Handschlag des Caritasverbandes Chemnitz zugute, heißt es in einer Mitteilung der Grünen-Landtagsfraktion.

Katja Meier: Jede vierte Frau erlebt Gewalt

„Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob ein Mensch Schutz vor Gewalt findet. Jede Frau, jedes Kind, jede betroffene Person muss im Ernstfall Zuflucht und Sicherheit finden“, sagte Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag. Jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner. Der neue Doppelhaushalt der schwarz-roten Minderheitsregierung helfe, das bereits existierende Angebot auszubauen und zu verbessern mit Blick auf das Gewalthilfegesetz des Bundes. 

Das Gesetz sieht ab 2032 erstmals einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beratung für Gewaltopfer vor. Die Länder sind deshalb verpflichtet, ab 2027 genug Schutzplätze und Angebote zu schaffen. Der Bund beteiligt sich dafür künftig an der Finanzierung. Die Länder erhalten zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro für die Jahre 2027 bis 2036.

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