
Berlins Tierschutzbeauftragte Herrmann ging gerichtlich gegen ihre Freistellung vor. Nun haben sie und das Land Berlin eine Lösung gefunden.
Im Rechtsstreit zwischen dem Berliner Senat und der von ihren Aufgaben freigestellten Landestierschutzbeauftragten Kathrin Herrmann ist eine Lösung gefunden. Wie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mitteilte, wird Herrmann auf eigenen Wunsch ab sofort im Rahmen eines universitären Forschungsprojekts im Ausland tätig sein. Die Senatsverwaltung gewährt ihr dafür unbezahlten Sonderurlaub. Anfang 2027 soll Herrmann dann in den Landesdienst zurückkehren. In welcher Position, ist offen.
Streit ging vor Gericht
Herrmann amtierte seit 2020 als Landestierschutzbeauftragte unter dem Dach der Justizverwaltung, sie war seinerzeit auf Betreiben der Grünen auf den Posten gekommen. Mit der CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg kam es ab 2023 zu Konflikten über Herrmanns Amtsführung, die schließlich zu ihrer Freistellung führten.
Herrmann zog dagegen vor das Arbeitsgericht, wo sich beide Seiten im März auf ein sogenanntes Güterichterverfahren für sämtliche Teile des Rechtsstreits verständigten. Nun liegt das Ergebnis vor.
Dankeschön vom Senat
„Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz dankt Dr. Kathrin Herrmann ausdrücklich für ihre bisherigen Verdienste um den Tierschutz in Berlin„, hieß es in einer Mitteilung. „Ihre hohe fachliche Kompetenz hat den Tierschutz in Berlin bedeutend vorangebracht.“
Mit ihrer Beteiligung an Forschungsprojekten in den USA und Australien werde Herrmann ihre Expertise auf internationaler Ebene weiter ausbauen und künftig neue Perspektiven in die Berliner Tierschutzpolitik einbringen.
Laut Justizverwaltung werden die Aufgaben der bisherigen Tierschutzbeauftragten nun von den Mitarbeitenden ihrer Stabsstelle sowie der zuständigen Fachabteilung übernommen.