
Nach dem Brand in einer Asylunterkunft im Landkreis Wittenberg bleibt eine Verurteilung aus – laut Gutachten war der Angeklagte schuldunfähig. Jetzt soll der 24-Jährige in eine Entziehungsanstalt.
Nach dem Brand in einer Asylunterkunft in Coswig (Landkreis Wittenberg) ist der Angeklagte vom Landgericht Dessau-Roßlau vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden. Grundlage dafür war ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, wie der Vorsitzende Richter des Landgerichts Dessau-Roßlau mitteilte. Die Strafkammer sah es demnach als erwiesen an, dass der aus Somalia stammende Mann zur Tatzeit aufgrund einer Abhängigkeitserkrankung von Alkohol und Cannabinoiden schuldunfähig war.
Das Gericht ordnete die Unterbringung des 24-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an. Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bewohner konnten sich retten
Dem Mann wird zur Last gelegt, im November vergangenen Jahres eine Schaumstoffmatratze in seinem Zimmer im dritten Obergeschoss der Gemeinschaftsunterkunft in Brand gesetzt zu haben. 15 Bewohner und ein Mitarbeiter des Wachdienstes konnten sich laut Anklage in Sicherheit bringen. Der Mitarbeiter erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung. Der Schaden wurde auf rund 20.000 Euro geschätzt.