Fürsorgepflicht: Vierjährige beinahe ertrunken – Bewährungsstrafe für Mutter

  • Juli 16, 2025

Die Mutter will im Schwimmbad ein paar Bahnen ziehen und setzt ihr Kind auf eine Bank. Dann findet ein anderer Badegast die Kleine leblos im Wasser. Sie muss reanimiert werden. Nun fiel ein Urteil.

Eine Mutter ist nach einem beinahe tödlichen Badeunfall ihrer vierjährigen Tochter zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin sprach die 23-Jährige der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig. Die Angeklagte habe ihr Kind nicht ausreichend beaufsichtigt, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. „Hier ist eine Mutter ganz bewusst ihrem eigenen Vergnügen nachgegangen.“

Die 23-Jährige hatte das Kind am 14. November 2024 in einem Stadtbad in Berlin-Lankwitz auf eine Bank abgesetzt, um selbst „ein paar Bahnen schwimmen“ zu können. Ihre Tochter soll sie dabei laut Anklage weder selbst im Blick gehabt noch jemand anderen gebeten haben, auf das Kind zu achten. Ein Badegast hatte das Kind wenig später leblos in einem anderen Becken des Schwimmbades gesehen. Rettungskräfte reanimierten das Mädchen zweimal. Anschließend wurde es in einem Krankenhaus für einen Tag künstlich beatmet.

 Richterin: „Die Verantwortung liegt bei den Eltern“

„In der Nähe von Wasser darf man ein so kleines Kind nicht allein lassen“, sagte die Richterin weiter. Die Mutter habe das Kind nicht permanent im Blick gehabt. Das Mädchen habe zudem keine Schwimmhilfe getragen, als es möglicherweise zu einer Rutsche im „Spaßbecken“ ging. Eine grobe Pflichtverletzung sei es gewesen. „Dieses Kind ist quasi einmal ertrunken“ und habe einen längeren Sauerstoffmangel erlebt. Gesundheitliche Folgeschäden seien noch nicht ausgeschlossen.

Die 23-Jährige hatte erklärt, es sei „nur ein ganz kurzer Moment“ gewesen. Sie habe mit ihrer Tochter zuerst im Wasser viel Spaß gehabt. Dann habe sie die Kleine zu einer Bank gebracht und gesagt, dass sie bleiben soll. Sie selbst sei dann beim Schwimmen kurz mit dem Kopf unter Wasser gewesen – „als ich auftauchte, sah ich meine Tochter nicht mehr“. Auf den Einwand des Verteidigers, es seien drei Bademeister im Schwimmbad gewesen, sagte die Richterin: „Die Verantwortung liegt zu 100 Prozent bei den Eltern, gerade bei Nichtschwimmern.“

Der Staatsanwalt hatte auf eine Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung plädiert. Der Verteidiger beantragte eine Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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