
Erst seit 2009 ist der gebärdensprachliche Unterricht für Gehörlose in deutschen Schulen gesetzlich verankert. Zuvor erlebten dort viele Gehörlose jahrzehntelang Unrecht und Leid. Auch in Hamburg.
Hamburgische Bürgerschaft und Senat haben sich für jahrzehntelanges Unrecht an Gehörlosen entschuldigt. Vor allem durch das teils mit Gewalt durchgesetzte Verbot von Gebärden und den Zwang zur Lautsprache in den Schulen hätten Gehörlose bis in die 1990er-Jahre viel Unrecht und Leid erlitten, sagten Abgeordnete von SPD, Grünen, CDU und Linken, die den interfraktionellen Antrag ins Landesparlament eingebracht hatten.
„Die Folgen dieser strukturellen Gewalt, insbesondere in Bildungseinrichtungen, sind bis heute nicht umfangreich aufgearbeitet, anerkannt und entschädigt worden“, heißt es darin. Und weiter: „Die Hamburgische Bürgerschaft bittet die Betroffenen für das in Hamburg erlittene Leid um Entschuldigung.“
In dem ohne die Stimmen der AfD verabschiedeten Antrag wird darauf verwiesen, dass die Deutsche Gebärdensprache erst 2002 mit der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes als eigenständige Sprache anerkannt und der gebärdensprachliche Unterricht erst 2009 mit der UN-Behindertenrechtskonvention gesetzlich verankert worden sei.
Senat will sich für Entschädigungsfonds einsetzen
Die Bürgerschaft forderte den rot-grünen Senat auf, „sich auf Bundesebene für einen Entschädigungsfonds für heute Erwachsene, die als Kinder und Jugendliche in Schulen Leid und Unrecht aufgrund ihrer Hörschädigung erfahren haben, einzusetzen“.
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer entschuldigte sich ebenfalls „im Namen des Senats für das in Hamburg ergangenen Unheil“. Hamburg sei dabei aber kein Einzelfall. Vielmehr handele es sich um ein bundesweites Problem. „Deshalb nehmen wir den Auftrag gerne an, uns auf Bundesebene für einen einheitlichen Entschädigungsfonds einzusetzen“, sagte die SPD-Politikerin.