
Zwei Tierschützer hatten Videos aus einer Schlachterei veröffentlicht. Der Schlachthof geht dagegen vor – und fordert Geld. Nun steht eine Entscheidung an.
Der Prozess gegen zwei Tierschützer wegen heimlicher Aufnahmen aus einem Schlachthof könnte bald zu Ende gehen. Das Landgericht Oldenburg wird heute (8.30 Uhr) eine Entscheidung treffen, wie eine Gerichtssprecherin ankündigte. Das Gericht wird entweder ein Urteil fällen oder die Beweisaufnahme eröffnen.
Die Aktivisten drangen im April 2024 in den Betrieb in Lohne (Landkreis Vechta) ein und machten Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen. Auf den Videos ist zu sehen, wie Schweine in eine Gondel getrieben und damit in einen Schacht gefahren werden, um dort mit hochkonzentriertem Kohlendioxid betäubt zu werden. Dies ist eine gängige Schlachtmethode. Die Aufnahmen zeigen, dass die Schweine unruhig werden und schreien.
Das Material wurde von der Organisation Animal Rights Watch veröffentlicht und unter anderem für Berichte der ARD genutzt. Der Betreiber des Schlachthofs fordert nun Schadenersatz in Höhe von 98.000 Euro. Außerdem sollen die Bilder nicht weiter verbreitet werden.