Kriminalität: Waffen und Messer in Bussen und Bahnen jetzt verboten

  • Juli 17, 2025

Neun Messerangriffe pro Tag – das war 2024 der von der Berliner Polizei erfasste Durchschnitt. Um die Gewalt einzudämmen, setzt die Politik auf Verbote. Doch wird auch effektiv kontrolliert?

Messer und andere Waffen sind seit Mitternacht in allen Berliner S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen verboten. Damit wollen Senat und Polizei die Gewaltkriminalität eindämmen und für mehr Sicherheit im Nahverkehr sorgen. Umfasst sind alle Arten von Messern sowie auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Das Verbot gilt auch in den Bahnhofsgebäuden und auf Bahnsteigen, nicht aber an Bus- und Straßenbahnhaltestellen.

Die neue Verordnung erleichtert der Polizei ihre Arbeit. Sie kann jetzt unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten kontrollieren, ob jemand zum Beispiel auf einem Bahnhof eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt. Gefundene Messer oder Pfefferspraydosen können dann auch beschlagnahmt werden. 

Das neue Verbot soll auch durchgesetzt werden. „Es werden regelmäßig solche anlassunabhängigen Kontrollen stattfinden“, erklärte die Polizei vorab. Und es kann teuer werden: Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden, hieß es. Umfasst sind übrigens auch sonstige Hieb- und Stoßwaffen, Elektroimpulsgeräte, Schlagstöcke und Armbrüste.

Auch andere Bundesländer haben ähnliche Waffenverbote erlassen, darunter in Hessen und Hamburg. Andernorts, etwa in Baden-Württemberg, gibt es konkrete Planungen dazu. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) wünscht sich bei dem Thema einen „Schulterschluss“ aller Länder, wie sie erklärte. „Dazu bin ich mit meinen Amtskolleginnen und -kollegen im Gespräch.“ Auch bei der Innenministerkonferenz werde sie weiter intensiv dafür werben.

Ausnahmen festgelegt

Beim neuen Berliner Verbot in Bussen und Bahnen gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, etwa für Polizei und Feuerwehr. Oder auch für Köche oder Gastronomen, den Anlieferverkehr sowie andere Gewerbetreibende, die Messer zur Arbeit mitnehmen. Auch Messer, die neu gekauft wurden und noch verpackt transportiert werden, sind nicht verboten.

Wer etwa ein Taschenmesser für ein Picknick mitnehmen möchte, sollte es nicht „zugriffsbereit“ befördern. Dazu heißt es auf der Homepage der Polizei: „Messer sind nicht zugriffsbereit, wenn sie nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden können.“

Wie die BVG mitteilte, werden Fahrgäste per Ansagen sowie mit Text und Grafik auf Anzeigetafeln informiert. Auch Plakate werden nach und nach in den Vitrinen der U-Bahnhöfe aufgehängt. Start ist am Alexanderplatz.

Für den Fernverkehr mit der Bahn gilt ein Waffen- und Messerverbot übrigens schon längst kraft Gesetzes. Und auch sonst ist das Führen von Waffen und bestimmter, in der Regel besonders gefährlicher Messer, laut Waffengesetz verboten.

Schon jetzt gibt es in der Stadt drei Waffen- und Messerverbotszonen: am Kottbusser Tor, Görlitzer Park und Leopoldplatz. Der konkrete Nutzen ist umstritten. Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stephan Weh, schrieb dazu im Februar auf X: „Messerverbotszonen sind ein reines Placebo. Kein Terrorist und auch kein Schwerstkrimineller lässt sich von Verbotsschildern abhalten, so schön sie auch gestaltet sind.“

Polizei Berlin zum Verbot

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