Sicherungsverwahrung: Vermeintlicher Notarzt muss wieder ins Gefängnis

  • Juli 17, 2025

Nach Jahren im Gefängnis ist ein vermeintlicher Notarzt erneut verurteilt worden. Er soll sich wieder Jobs erschlichen haben. Außerdem lautet das Urteil auf Kindesmissbrauch.

Ein vorbestrafter vermeintlicher Notarzt aus Bochum ist erneut verurteilt worden. Die Richter am Bochumer Landgericht verhängten zehneinhalb Jahre Haft und ordneten die anschließende und unbefristete Sicherungsverwahrung an. Der Angeklagte hat laut Urteil nach fast sechs Jahren im Gefängnis erneut ohne Qualifikation als Arzt gearbeitet und sich mit Hilfe gefälschter Dokumente mehrere weitere Jobs im Medizinsektor erschlichen. Zudem soll der 43-Jährige die Kinder von zwei Partnerinnen missbraucht, gefilmt und die Videos im Internet verkauft haben.

Der Angeklagte war bereits 2015 in Paderborn zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er ohne Qualifikation als Arzt auf einer Rettungswache Notfallpatienten behandelt hatte. Zusätzlich hatte er deutschlandweit in Kliniken als Intensivpfleger gearbeitet und dafür zuvor gefälschte Zeugnisse vorgelegt. 2016 hatte das Bochumer Landgericht die Strafe wegen weiterer Vorwürfe auf fünf Jahre und neun Monate Haft erhöht. Diese Haftstrafe hat der 43-Jährige bis Ende 2021 verbüßt.

Im aktuellen Prozess hatte der 43-Jährige lediglich einzelne sexuelle Kontakte mit einer 15-Jährigen gestanden und dabei von einer „Liebesbeziehung“ gesprochen. Eine seiner mitangeklagten Ex-Partnerinnen, die den vom Gericht festgestellten Missbrauch ihrer ein, acht und 15 Jahre alten Töchter unterstützt haben soll, ist zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Urteil gegen den Mann lautet auf schweren sexuellen Kindesmissbrauch, gewerbsmäßiges Herstellen von kinderpornografischen Inhalten, gefährliche Körperverletzung, Missbrauch von Berufsbezeichnungen und Urkundenfälschung. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

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