
Erneut zog die ehemalige Chefin des Bremer Flüchtlingsamtes vor Gericht – und erlitt wieder eine Niederlage. Nur in einem Punkt bekam sie recht.
Die ehemalige Leiterin des Bremer Flüchtlingsamtes bleibt vom Dienst suspendiert. Ihre Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht nach eigenen Angaben zurück. Das Gericht beanstandete jedoch die Höhe der Bezüge, die die Behörde vorläufig einbehalten hat.
Die Frau hatte bis Juli 2016 die Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen geleitet. Die juristischen Auseinandersetzungen hatten 2018 begonnen, als vermeintliche Missstände in der Behörde bundesweit Schlagzeilen machten. Zeitweise stand der Verdacht im Raum, dass in Bremen Hunderte Flüchtlinge illegal Asyl erhalten hätten.
Die Staatsanwaltschaft erhob damals Anklage wegen Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme. Am Ende stellte das Landgericht das Strafverfahren gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro ein.
Ex-Behördenchefin wehrt sich vor Gericht
Im März 2017 lief ein Disziplinarverfahren gegen die damalige Beamtin mit dem Ergebnis, dass ihre Bezüge um zehn Prozent für 18 Monate gekürzt wurden. Im April 2018 leitete die Bundesbehörde ein weiteres Disziplinarverfahren ein und reichte schließlich eine Disziplinarklage ein. In der Folge wurde die Frau im Dezember 2024 vorläufig aus dem Dienst enthoben und die Hälfte ihrer Bezüge wird seitdem erst einmal einbehalten.
Die frühere Leiterin der Behörde ging dagegen vor – erst vor dem Verwaltungsgericht, nun vor dem Oberverwaltungsgericht. Doch beide Gerichte kommen zu dem Schluss, dass die Maßnahme in Ordnung ist. Nur in einem Punkt gab ihr das Oberverwaltungsgericht jetzt recht: Die Behörde habe es versäumt, bei der Einbehaltung ihrer Bezüge neue Unterlagen zu berücksichtigen.