Gericht: Prozess: Zwölfjährige Luise mit 74 Messerstichen getötet

  • Juli 24, 2025

Zwei etwa gleichaltrige Mädchen haben gestanden, die zwölfjährige Luise aus Freudenberg getötet zu haben. Gut zwei Jahre danach bringt ein Zivilprozess verstörende Details der Tat ans Licht.

Zu Beginn des Zivilverfahrens um die Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg im Siegerland sind grausige Details an die Öffentlichkeit gekommen. Einem Richter am Landgericht Koblenz zufolge wurde das Kind mit 74 Messerstichen getötet. Die beiden etwa gleichaltrigen Mädchen, die die Tat gestanden haben, hatten neben einem Messer auch einen Kunststoffmüllbeutel und Klebeband dabei, wie der Richter im Zivilverfahren sagte.

In dem Verfahren klagen die Eltern und die Schwester der 2023 getöteten Luise gegen die beiden geständigen Mädchen. Es geht vor allem um Schmerzensgeld. Einen Strafprozess gibt es wegen des Alters der Mädchen – damals 12 und 13 Jahre alt – nicht. Die Ermittlungsbehörden hatten mit Verweis auf das Alter der Beteiligten bislang kaum Einzelheiten genannt.

Zunächst versucht, Luise zu ersticken

Zum Beginn des öffentlichen Zivilverfahrens wurde nun zumindest ein wenig mehr bekannt. Luise sei mit beiden Beklagten befreundet gewesen, sagte der Richter. Man habe sich an dem Tag 2023 zu dritt verabredet. Chatverläufe zeigten, dass die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung geredet hätten. Ursprünglich sei es einmal darum gegangen, Luise zu fesseln und zu ersticken, sagte der Richter. „Das hat nicht funktioniert, weil Luise sich gewehrt hat.“

Daraufhin hätten sie das Messer herausgeholt und auf sie eingestochen. Wie lange das gedauert habe, darum streiten sich die Parteien laut Richter. In einer Vernehmung hätten beide Mädchen schließlich eingeräumt, Luise erstochen zu haben.

Luise habe auch Verletzungen im Gesicht gehabt und sei schließlich an Blutverlust und einem Pneumothorax gestorben, sagte der Richter. Das Tatmesser sei verschwunden, das Handy des Opfers hatten die Mädchen laut Richter mitgenommen und ausgeschaltet. Gefunden wurde die Getötete am nächsten Tag – einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen in Rheinland-Pfalz.

Welches Schmerzensgeld ist angemessen?

In dem Zivilprozess geht es unter anderem um Schmerzensgeld – und zwar auch um Schmerzensgeld für die Getötete selbst. „Der eigene Schmerzensgeldanspruch einer getöteten Person – bezogen auf die vor dem Tod erlittenen Schmerzen – ist vererbbar und kann grundsätzlich von den jeweiligen Erben geltend gemacht werden“, sagte die Sprecherin des Landgerichts Koblenz vor der mündlichen Verhandlung.

„Für die Höhe von Schmerzensgeld ist die Intensität und die Dauer der erlittenen Schmerzen von besonderer Relevanz“, sagte sie. Auch die Hinterbliebenen Eltern und Luises Schwester fordern von den zwei geständigen Mädchen wegen der Tötung ihrer Tochter Schmerzensgeld. Außerdem machen sie Beerdigungskosten gelten.

Laut Richter halten die Kläger 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und je 30.000 Euro Schmerzensgeld für sie selbst für angemessen. Sie sagen, Luise sei noch eine ganze Weile bei Bewusstsein gewesen. Die Beklagten argumentierten hingegen, dass das Schmerzensgeld zu hoch angesetzt sei, und bestreiten, dass es einen langen Todeskampf gegeben habe. Eltern sind laut Gerichtssprecherin grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen, sagte die Gerichtssprecherin.

Für die Vernehmung der geständigen Mädchen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ein Urteil wurde für Donnerstag nicht mehr erwartet.

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