Tariftreue: Ministerin Bas verteidigt Tariftreuegesetz und Mindestlohn

  • Juli 24, 2025

Seit Jahren schwindet die Tarifbindung deutscher Unternehmen. Das hat Auswirkungen auf die Einkommen der Arbeitnehmer. Mit einem Tariftreuegesetz will der Bund gegensteuern. Das trifft auf Kritik.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat die Kritik von Wirtschaftsverbänden an dem von ihr vorgelegten Tariftreuegesetz zurückgewiesen. Weder der Vorwurf, ein Bürokratiemonster geschaffen zu haben, noch der, die Unternehmen zum Abschluss von Tarifverträgen zu drängen, sei gerechtfertigt. „Wir haben uns daran orientiert, es sehr bürokratiearm zu machen. Kein Unternehmen wird gezwungen, einen Tarifvertrag abzuschließen“, betonte Bas am Rande eines Besuches in Mecklenburg-Vorpommern, wo es ein solches Gesetz schon seit 2024 gibt.

Allein mit dem Sondervermögen des Bundes würden in den kommenden Jahren 500 Milliarden Euro zusätzlich für staatliche Investitionen bereitstehen. Davon sollten insbesondere Unternehmen profitieren, die ihren Beschäftigten bereits gute Löhne zahlen. In der Vergangenheit seien diese oft leer ausgegangen, weil andere mit Dumpinglöhnen eingestiegen seien. 

„Ich finde, wenn der Staat 500 Milliarden investiert, dann ist es auch richtig, dass davon die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch profitieren“, argumentierte die SPD-Politikerin. Auch kleinere Unternehmen ohne Tarifvertrag könnten sich mit wenig Aufwand zertifizieren lassen und bei Erfolg um öffentliche Aufträge bewerben.

Tariftreuegesetz gegen rückläufige Tarifbindung    

Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro sollen Firmen ihren Beschäftigten nach den Regierungsplänen Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaube und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen gewähren müssen. Über ein solches Gesetz wird seit langem diskutiert. Ziel ist, der Tarifflucht der Unternehmen entgegenzuwirken. Vor rund 30 Jahren waren bundesweit noch drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden, heute ist es nur noch jeder zweite. In Ostdeutschland liegt die Quote noch niedriger. Wirtschaftsverbände stehen dem Tariftreuegesetz wegen der Lohnvorgaben kritisch gegenüber.

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) verteidigte die Lohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen. „Es ist gut, wenn der Staat nicht mehr auf das preiswerteste Angebot guckt, sondern darauf, ob eben auch gute Löhne gezahlt werden“, sagte sie zum Abschluss einer dreitägigen Klausurtagung der SPD-Landtagsfraktion in Anklam. Bei öffentlichen Aufträgen etwa für Bauvorhaben und Reinigungsleistungen, an Sicherheitsdienste oder Essensanbieter, gilt in Mecklenburg-Vorpommern aktuell ein Vergabemindestlohn von 13,98 Euro pro Stunde.

Votum für steigenden Mindestlohn 

Bas und Schwesig begrüßten die Entscheidung der Mindestlohn-Kommission, den gesetzlichen Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen auf 14,60 Euro pro Stunde anzuheben. „Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte“, sagte die Bundesministerin. In den zurückliegenden zehn Jahren sei es gelungen, so 1,3 Millionen Menschen aus dem Niedriglohnsektor herauszuholen. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren laut Schwesig etwa 150.000 Beschäftigte von den beschlossenen Anhebungen. „Jeder Fünfte wird mehr Geld in der Tasche haben“, sagte sie.   

Obwohl laut Schwesig das Lohnniveau in MV zuletzt schneller stieg als im benachbarten Schleswig-Holstein, bleibt der Nordosten die Region mit dem niedrigsten Einkommen. Mehr als ein Drittel der rund 351.000 Vollzeitbeschäftigten verdienen weniger als 2.750 Euro brutto im Monat. In keinem anderen Bundesland ist der Anteil der Geringverdiener höher. Das geht aus einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Dietmar Bartsch hervor.

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