Transparenzregeln: Landtag verschärft Offenlegungsregeln für Parlamentarier

  • Juli 24, 2025

Keine Annahme von Spenden und keine Lobbytätigkeit. Für Abgeordnete gelten ab 2026 neue Transparenzregeln. Was ist im Detail neu?

Der baden-württembergische Landtag verschärft die Transparenzregeln für die Abgeordneten. Honorare für Vorträge und Reden im unmittelbaren Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden künftig verboten und die Annahme von Spenden für Abgeordnete, die ihnen für ihre politische Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden, werden untersagt. Die neuen Regeln beschloss das Parlament mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungsmehrheit sowie der oppositionellen SPD. An die Vorgaben müssen sich dann die Parlamentarier halten, die bei der Landtagswahl Anfang März 2026 gewählt werden.

Außerdem ist künftig eine bezahlte Lobby- oder Beratertätigkeit im Zusammenhang mit dem Mandat verboten. Das Ehrenamt gegen eine Aufwandsentschädigung bleibe erlaubt. Zulässige Tätigkeiten müssten angezeigt und veröffentlicht werden. 

Kritik von FDP und AfD

Landtagspräsidenten Muhterem Aras erklärte auf Anfrage: „Die bisherigen Transparenzregeln im Abgeordnetengesetz waren nicht mehr zeitgemäß und ausreichend.“ Diese Regeln seien geeignet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit und Integrität der Abgeordneten zu stärken. Der CDU-Politiker Andreas Deuschle sagte anlässlich der Debatte, es werde die Grundlage für eine offene und moderne Politik geschaffen. Und der SPD-Politiker Sascha Binder fügte hinzu, die Transparenzregeln würden auf den neusten Stand gebracht.

Kritik kam von der FDP. Der Liberalen-Politiker Jochen Haußmann monierte, die Regelungen führten dazu, dass Abgeordnete aus der freien Wirtschaft benachteiligt werden. „Angestellte in privatwirtschaftlichen Unternehmen sind oftmals zur Vertraulichkeit verpflichtet, etwa bei Vertragsinhalten oder Vergütungen. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen durch die Transparenzregelungen nicht in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden.“ Das Gesetz verfehle das richtige Gleichgewicht zwischen berechtigtem öffentlichem Interesse und der Wahrung beruflicher Tätigkeiten neben dem Mandat. Heftige Kritik kam gleichfalls von der AfD.

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