Seit 40 Jahren in Frankreich inhaftierter Libanese freigelassen

  • Juli 25, 2025

Der 40 Jahre lang in Frankreich wegen eines tödlichen Anschlags auf zwei Diplomaten inhaftierte Georges Ibrahim Abdallah ist freigelassen worden. In der Nacht zum Freitag verließ ein Konvoi mit sechs Fahrzeugen und Blaulicht das Gefängnis im südfranzösischen Lannemezan, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Aus mit dem Fall betrauten Kreisen hieß es, dass der 74-Jährige das Gefängnis verlassen habe. Er soll noch am Freitag in den Libanon abgeschoben werden.

Ein Berufungsgericht in Paris hatte die Freilassung Abdallahs angeordnet unter der Bedingung, dass er Frankreich verlässt und nie wieder zurückkehrt. Der 74-Jährige gilt als einer der am längsten inhaftierten Häftlinge Frankreichs.

Abdallahs Fall hatte immer wieder für Aufmerksamkeit gesorgt. Abdallah stammt aus einer christlichen Familie aus dem Libanon. Er war in den 1970er Jahren an der Volksfront zur Befreiung Palästinas beteiligt, die in der EU als Terrororganisation eingestuft wurde. Später war er einer der Gründer der linksextremen, pro-palästinensischen Gruppe FARL, die unter anderem mit der RAF in Deutschland und den Roten Brigaden in Italien in Kontakt stand.

Die FARL bekannte sich 1982 zu dem Anschlag, bei dem ein US- und ein israelischer Diplomat getötet wurden. Abdallah wurde festgenommen, als er sich unter einer falschen Identität bei der französischen Polizei meldete und um Polizeischutz wegen der Verfolgung durch den israelischen Geheimdienst bat.

Während des Prozesses bestritt er seine Verwicklung in die Anschläge und bezeichnete sie als „Akte des Widerstands“ gegen die „israelische und amerikanische Unterdrückung“. Ein Gericht in Lyon verurteilte ihn 1987 zu lebenslanger Haft. In den 1980er Jahren galt er Staatsfeind Nummer eins, weil ihm – zu Unrecht – die Beteiligung an mehreren weiteren Anschlägen zur Last gelegt wurde.

Seine Unterstützer forderten immer wieder seine Freilassung und warfen der französischen Regierung vor, ihn aus politischen Gründen in Haft festzuhalten. Die USA, die in seinem Verfahren Nebenkläger waren, hatten sich immer gegen seine Freilassung ausgesprochen.

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