Prozessbeginn: Brandserie in „Langer Lene“ – Angeklagter schweigt

  • Juli 29, 2025

Ein einschlägig vorbestrafter Mann soll viermal in einem Leipziger Wohnblock Feuer gelegt haben. Für den 41-Jährigen steht eine Sicherungsverwahrung im Raum.

Der mutmaßliche Brandstifter aus dem Wohnblock „Lange Lene“ in Leipzig will vor Gericht zu den Vorwürfen schweigen. Sein Anwalt Rolf Franek kündigte zum Auftakt eines Prozesses im Landgericht Leipzig an, dass sich der 41-Jährige nicht „zu den Sachverhalten einlassen“ werde. Allerdings wolle er zu einem späteren Zeitpunkt Aussagen zu seinen persönlichen Verhältnissen machen. 

Der Mann betrat den Gerichtssaal mit tief ins Gesicht gezogener, schwarzer Kapuze und nahm zusammengesunken auf der Anklagebank Platz. Bei der Verlesung der Anklage vergrub er seinen Kopf in den Händen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, viermal im Keller des Gebäudes Feuer gelegt zu haben. Sie hat ihn wegen schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Die Taten ereigneten sich im vergangenen November, Dezember und Januar. Bei zwei der Brände hatten elf Bewohner Rauchvergiftungen erlitten.

Brandserie verursacht fast 900.000 Euro Schaden

Die Ermittler beziffern den Schaden der Brandserie auf knapp 900.000 Euro. Die Strom- und Wasserleitungen in dem Wohnblock waren schwer in Mitleidenschaft gezogen worden. Teilweise mussten Wassertanks vor dem Haus aufgestellt werden, um die Mieterinnen und Mieter zu versorgen. Zudem wurden die Kellerbereiche stark verrußt.

Der Angeklagte wohnte selbst in der „Langen Lene“. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist er einschlägig vorbestraft. 2018 war er laut Staatsanwaltschaft vom Landgericht Dresden wegen schwerer Brandstiftung und weiterer Straftaten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Sicherungsverwahrung für notorischen Brandstifter?

Wegen dieser Vorgeschichte wird es am Landgericht Leipzig auch darum gehen, wie gefährlich der 41-Jährige für die Allgemeinheit ist. Es könne eventuell auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommen, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr. Diese Maßnahme kann für besonders gefährliche Täter neben einer Freiheitsstrafe angeordnet werden. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage bis Ende August geplant.

Bei der „Langen Lene“ handelt es sich um einen 335 Meter langen Plattenbau aus dem Jahr 1968. Er gilt als einer der längsten Wohnblöcke Deutschlands. Der Spitzname leitet sich von der Straße ab, in der das Gebäude steht: die Lene-Voigt-Straße im Leipziger Stadtteil Probstheida.

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