
Die Deutsche Bahn (DB) muss die Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 allein tragen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Es geht demnach um 4,7 Milliarden Euro Mehrkosten, die das Land Baden-Württemberg und seine Partner tragen sollten; die DB selbst wollte 2,5 Milliarden Euro mehr zahlen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dies Anfang Mai 2024 abgewiesen, dagegen stellte die Bahn Antrag auf Zulassung der Berufung. Diesen Antrag lehnte der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 1. August ab. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart sei damit „bestätigt und rechtskräftig“.
Die Planungen für das Projekt, die einen neuen Hauptbahnhof, weitere Haltestellen sowie eine Reihe neuer Strecken im Raum Stuttgart vorsehen, sind inzwischen fast 30 Jahre alt. Bei Baubeginn waren die Kosten auf drei Milliarden Euro beziffert und die Inbetriebnahme für Ende 2019 anvisiert worden. Wegen Verzögerungen stiegen die Kosten massiv an; insgesamt wird laut Verwaltungsgerichtshof mittlerweile von insgesamt 11,8 Milliarden Euro ausgegangen.
In einem Finanzierungsvertrag von 2009 war nur die Verteilung der Kosten bis zu einer Höhe von 4,5 Milliarden Euro geregelt worden. Für den Fall weiterer Mehrkosten sei lediglich die Aufnahme von Gesprächen vereinbart worden, erklärte der Verwaltungsgerichtshof unter Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts.
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