Schummeleien fliegen auf: So prüft das Finanzamt Ihre Steuererklärung

  • August 12, 2025

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist vorbei, jetzt prüfen die Finanzbeamten die Daten der Steuerpflichtigen. Wer falsche Angaben gemacht hat oder Fehler entdeckt, sollte sie schleunigst korrigieren.

Die Frist für die Steuererklärung ist Ende Juli ausgelaufen. Wer die Abgabe verbummelt hat oder im Nachhinein doch noch etwas korrigieren will, sollte sich sputen. Denn nun prüfen die Finanzämter nach und nach die Angaben der Steuerpflichtigen – und entdecken womöglich Schummeleien und Fehler. „Viele Finanzämter sind zwar überlastet, aber das heißt nicht, dass Ungereimtheiten nicht auffallen“, sagt Steuerberater Oliver Hagen, der selbst jahrelang Finanzbeamter war.

Wer bewusst falsche Angaben macht, um so ein paar Hundert oder auch Tausend Euro an Steuern zu sparen, für den kann das im Nachgang teuer werden. Eine Strafe hängt vom konkreten Fall ab. Steuerpflichtige, die im Nachhinein ein schlechtes Gewissen haben, sollten noch vor Ergehen des Steuerbescheids schriftlich um Korrektur des betreffenden Postens bitten. Genauso können diejenigen verfahren, die Tippfehler entdecken. „Schicken Sie einen Brief oder eine E-Mail an Ihr Finanzamt und sagen Sie, was geändert werden soll“, rät Hagen.

In aller Regel läuft die Prüfung der Steuererklärung automatisiert per Software ab, doch auch sie ist so trainiert, dass das Programm Unstimmigkeiten erkennt. Daraufhin wird die entsprechende Steuererklärung herausgefiltert und einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter zur händischen Kontrolle vorgelegt. Diese orientieren sich dann bei ihrer Prüfung an den Hinweisen, die ihnen die Software mitgeliefert hat: Ist die Angabe eines Arbeitszimmers oder einer doppelten Haushaltsführung plausibel? Erscheint die Anzahl der angegebenen Homeoffice-Tage realistisch?

Viele Daten erhalten Finanzämter automatisch

Stutzig können Finanzamt-Mitarbeiter auch werden, wenn Steuerpflichtige plötzlich sehr hohe Spendenbeträge angeben, obwohl sie die Jahre zuvor nie etwas gespendet haben. Wer auf Nachfrage keinen Beleg vorweisen kann, hat schlechte Karten. „Auch überaus hohe Werbungskosten oder Kindergartengebühren fallen auf“, sagt Hagen.

Bei Renteneinkünften, dem Bruttolohn oder Ersatzleistungen wie Eltern- und Arbeitslosengeld bringt Schummeln ebenso wenig wie bei den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bei Angestellten melden die Arbeitgeber die Daten automatisch dem Finanzamt. Ähnlich kann das bei Arbeitnehmern sein, die neben ihrem Hauptjob noch Einkünfte aus einer selbstständigen Nebentätigkeit haben. Unter Umständen melden ihre Auftraggeber die gezahlten Honorare ebenfalls an die Behörde.

Einen Datenabgleich kann das Risikomanagementsystem oder der Finanzbeamte übrigens auch bei Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften über Plattformen wie Airbnb, Ebay, Vinted und Etsy machen. Seit Anfang 2023 müssen die Betreiber den Finanzbehörden die Umsätze ihrer Nutzerinnen und Nutzer melden, sofern sie mehr als 30 Verkaufsabschlüsse machen und mehr als 2000 Euro im Jahr einnehmen. Diese Grenzen gelten pro Plattform und Jahr.

Erbe und Schenkung in Steuererklärung angeben

Gewinne aus Immobiliengeschäften sollten Steuerpflichtige auch auf keinen Fall unterschlagen. Die Verträge eines Immobilienkaufs oder -verkaufs müssen von den Notaren ans Finanzamt weitergeleitet werden, weil darauf Grunderwerb-, Erbschaft- oder Einkommensteuer fällig wird. „Wer eine Immobilie verkauft hat, sollte von sich aus eine Steuererklärung abgeben und nicht warten, bis das Finanzamt dazu auffordert. Da reagieren manche Ämter allergisch“, so Hagen. Ähnliches gilt für ein Erbe oder eine Schenkung. Sowohl die schenkende als auch die beschenkte Person müssen das zuständige Finanzamt über die Schenkung informieren, und zwar innerhalb von drei Monaten.

In begründeten Fällen können Finanzbeamte sogar Einsicht in Konten im In- und vielfach auch im Ausland nehmen. Diese Kontoabfrage müssen sie jedoch beantragen. Sie erfolgt in mehreren Schritten, aber am Ende können die Beamten den Kontostand mit den Angaben aus der Steuererklärung abgleichen.

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