Nach erneutem Unfall: Verfahren zu zweitem Unfall an Huntebrücke eingestellt

  • August 14, 2025

Zwei Schiffsunfälle binnen weniger Monate: Der erste Unfall wird bald vor Gericht verhandelt. Beim zweiten Unfall kommen die Ermittler zu einem anderen Schluss.

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum zweiten Schiffsunfall an der Bahnbrücke bei Elsfleth (Landkreis Wesermarsch) eingestellt. Der Kapitän zahlte als Auflage 1.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Millionenschaden für Häfen

Das Schiff prallte am 23. Juli 2024 gegen die Brücke. Dabei wurden das Bauwerk und die Oberleitung der Brücke beschädigt. Der Zugverkehr über die Brücke war einen Monat lang eingestellt. 

Die Sperrung hatte große wirtschaftliche Folgen für die Region. Die Häfen in Brake, Nordenham und Oldenburg sprachen von einem Millionenschaden und sahen Arbeitsplätze in Gefahr, weil Güter zeitweise nicht mehr auf der Bahnstrecke transportiert werden konnten. Bahnreisende mussten auf alternative Verkehrsmittel umsteigen.

Zweiter Unfall binnen weniger Monate

Es war bereits der zweite Unfall an der Stelle binnen weniger Monate. Beim ersten Unfall im Februar wurde das Bauwerk so stark beschädigt, dass eine provisorische Brücke errichtet werden musste. Der Schiffsführer soll die Sicherheits- und Verkehrsregeln missachtet haben und steht ab Montag vor Gericht.

Die Behelfsbrücke ging Ende April 2024 in Betrieb. Drei Monate später kam es dann zu dem zweiten Unfall. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verließ sich der Kapitän beim zweiten Unfall ausschließlich auf einen falsch angezeigten Pegelstand seines Schiffes. Er fuhr demnach das Führerhaus des Schiffes nicht ein und prallte gegen die Brücke.

Verfahren gegen Auflage eingestellt 

Der Kapitän habe zwar Regeln der Schifffahrt verletzt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. „Der persönliche Verstoß des Kapitäns war aber nicht so schwerwiegend.“ Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren deshalb gegen Auflage ein.

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